Die Zeit der Steuererklärung ist wieder da. Wer eine Erklärung für das Jahr 2022 abgeben muss, hat noch bis 30. September 2023 Zeit dafür. Häufig gibt es über die Steuerrückzahlung viel Geld zurück. Aber auch wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann dies tun und profitieren.
In diese Gruppe zählen beispielsweise Studentinnen und Studenten. Sie müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Warum es sich trotzdem lohnen kann, dies freiwillig zu tun, lesen Sie hier.
Steuererklärung 2022 als Student: Wer ist zur Abgabe verpflichtet?
Ein Studium kann viel Geld kosten - Studiengebühren, Semesterticket, Bücher und Arbeitsmaterial, Miete, Laptop, Drucker und mehr. Wer sich das nicht komplett von den Eltern finanzieren lassen möchte, arbeitet meist neben dem Studium. In manchen Fällen muss dann auch eine Steuererklärung abgegeben werden. Laut dem Steuerhilfeverein VLH müssen Studierende eine Steuererklärung abgeben, wenn ...
- sie mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten. Für das Jahr 2022 liegt dieser bei 10.347 Euro, für das Jahr 2023 liegt er bei 10.908 Euro.
- sie mit anderen Einkünften wie beispielsweise Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen den Grundfreibetrag überschreiten.
- sie Gehalt von mehreren Arbeitgebern erhalten.
Studentinnen und Studenten, auf die das zutrifft, müssen ihre Steuererklärung dem Verein zufolge fristgerecht - für das Jahr 2022 zum 30. September 2023 - beim zuständigen Finanzamt einreichen. Welches Amt das ist, hängt von dem gemeldeten Wohnsitz der Studierenden ab.
Übrigens: Wer mit dem Gehalt von nur einem Arbeitgeber über dem Grundfreibetrag liegt, ist nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Nur, wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde, besteht eine Pflicht.
Steuererklärung 2022 als Student: Wann lohnt sich die freiwillige Abgabe?
Laut VLH werden die meisten Studentinnen und Studenten keine Steuererklärung abgeben müssen. Warum lohnt sich die freiwillige Abgabe trotzdem?
Das Finanzamt erkennt bestimmte Ausgaben als Werbungskosten oder als Sonderausgaben an. Diese können von der Steuer abgesetzt werden und sorgen für eine Rückerstattung. Wichtig zu beachten ist, dass Sonderausgaben jährlich auf 6000 Euro begrenzt sind und laut der VR Bank nur in dem Jahr, in dem sie gezahlt wurden, geltend gemacht werden können. Für Werbungskosten gilt eine Pauschale, die auch überschritten werden kann. Belege sollten Studierende aber gut aufbewahren. Laut der VR Bank können Werbungskosten zudem in Form eines Verlustvortrags für kommende Jahre - beispielsweise das erste Jahr im Job nach dem Studium - angerechnet werden.
Diese Kosten können nach Angaben des VLH in der Steuererklärung angegeben werden:
- Mietkosten
- Fahrtkosten
- Studiengebühren, Lehrgänge, Prüfungs- und Zulassungsgebühren
- Arbeitsmittel, Fachliteratur, Laptop oder Computer, Büromaterial, Schreibtisch und Co.
- Zinsen für Studentendarlehen
- Kosten für ein Auslandssemester
- Kosten für ein Auslandspraktikum
Ob diese Kosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben angerechnet werden können, hängt davon ab, ob es sich um die erste oder zweite Ausbildung handelt.
Steuererklärung 2022 für Studenten: Was ist der Unterschied zwischen erster oder zweiter Ausbildung?
Als erste Ausbildung gelten laut VLH die erste Lehre, die erste Ausbildung und das erste Studium. Seit 2004 gilt, dass die Kosten dafür mehr oder weniger Privatsache sind. Die Ausbildungskosten können in diesem Fall nur als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Eine Ausnahme gilt laut der VR Bank allerdings für Studierende in einem Dienstverhältnis. Verdient eine Studentin oder ein Student mit dem Studium also Geld, können Ausbildungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden.
Anders sieht es bei der zweiten Ausbildung aus. Die Kosten für jede weitere Ausbildung behandelt das Finanzamt laut dem VLH als Fort- oder Weiterbildungskosten. Diese können daher als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die erste Ausbildung - beispielsweise ein Bachelorstudium - beendet ist, mindestens 12 Monate gedauert hat und mit einer Prüfung abgeschlossen wurde. Zudem müssen Studentinnen und Studenten nachweisen können, dass ihre zweite Ausbildung - beispielsweise ein Masterstudium - einen Zusammenhang zum aktuellen oder künftigen Job hat. Laut der VR Bank trifft das auch auf Studierende zu, die zuvor eine Ausbildung gemacht und diese abgeschlossen haben.
Steuererklärung 2022 als Student: Was ist der Verlustvortrag?
Im Gegensatz zu Sonderausgaben können Werbungskosten als Verlustvortrag angerechnet werden. Das hilft vor allem Studentinnen und Studenten, die noch kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen haben. Über den Verlustvortrag können Aufwendungen für das Studium, die sich als Werbungskosten steuermindernd auswirken, auf die nächsten Jahre vorgetragen werden. Laut der VR Bank können die Werbungskosten aus dem Studium so beispielsweise im ersten Jahr im Job angerechnet werden.
Auf ihrer Website gibt die VR Bank ein Beispiel:
- Eine Studentin hat 2019 und 2020 ein Masterstudium absolviert.
- Im Jahr 2021 tritt sie ihre erste Stelle an und verdient 60.000 Euro brutto.
- Während ihres Masterstudiums hatte sie Werbungskosten in Höhe von 15.000 Euro. Für diese hat sie einen Verlustvortrag beantragt.
- Die Werbungskosten aus den Vorjahren werden von dem zu versteuernden Brutto-Einkommen aus dem Jahr 2021 abgezogen.
- Die Beispiel-Studentin muss 2021 nicht auf 60.000 Euro, sondern nur auf 45.000 Euro Steuern zahlen und erhält die zu viel gezahlten Steuern zurück.
Steuererklärung 2022 als Student: Welche Fristen gelten für die freiwillige Abgabe?
Wer keine Steuererklärung abgeben muss, dies aber freiwillig tut, für den gelten andere Fristen. Für die Abgabe einer freiwilligen Steuerklärung gesteht das Finanzamt einem laut dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vier Jahre Zeit zu. Abgegeben werden kann die Steuererklärung beispielsweise über die Elster-App.
Gerechnet wird ab Ende des betreffenden Steuerjahres. Die freiwillige Steuererklärung für 2022 muss also spätestens am 31. Dezember 2026 beim Finanzamt sein. Und die Steuererklärung für 2019 kann noch bis 31. Dezember 2023 abgegeben werden.