Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Fahrrad: Wie schnell dürfen E-Bikes und E-Scooter fahren?

Fahrrad

Wie schnell dürfen E-Bikes und E-Scooter fahren?

    • |
    • |
    Mit dem E-Bike sind höhere Geschwindigkeiten möglich als mit herkömmlichen Fahrrädern. Doch es gibt Geschwindigkeitsbegrenzungen, die man nicht überschreiten darf.
    Mit dem E-Bike sind höhere Geschwindigkeiten möglich als mit herkömmlichen Fahrrädern. Doch es gibt Geschwindigkeitsbegrenzungen, die man nicht überschreiten darf. Foto: Sebastian Gollnow, dpa

    E-Bikes boomen, weil ihr Motor beim Treten unterstützt und schnelleres Vorankommen verspricht. Seit einiger Zeit sind zudem E-Scooter zu kaufen, die vor allem in größeren Städten zur Mobilität beitragen. Mit diesen Gefährten ist man deutlich schneller unterwegs als mit den herkömmlichen Rädern und Scootern. Aus Sicherheitsgründen gibt es aber Begrenzungen, wenn es um Leistung und Geschwindigkeit geht. Wer sich nicht an sie hält, riskiert Strafen. Hier ein Überblick, wie schnell man mit E-Bike und E-Scooter fahren darf.

    So schnell dürfen E-Bikes fahren: Pedelec, S-Pedelec und E-Bike

    Pedelecs:

    • Laut ADFC hat ein Pedelec einen Elektromotor bis maximal 250 Watt, der während des Tretens bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt.
    • Alle, die schneller fahren wollen, müssen stärker treten. Bei über 25 km/h oder, wenn man nicht mehr in die Pedale tritt, schaltet der Motor automatisch ab.
    • Rechtlich gesehen ist das Pedelec daher mit dem Fahrrad gleichgesetzt.

    S-Pedelecs:

    • S-Pedelecs funktionieren wie normale Pedelecs, ihr Motor schaltet aber erst nach 45 km/h ab.
    • Damit gilt ein S-Pedelec nicht mehr als Fahrrad, sondern wird rechtlich als Kleinkraftrad angesehen.
    • Um es zu fahren, ist laut ADFC eine allgemeine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzel-Betriebserlaubnis des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt nötig.

    Daraus ergeben sich einige Regeln, die eingehalten werden müssen, um ein S-Pedelec zu fahren:

    • Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Sie müssen eine Fahrerlaubnis der Klasse AM haben und einen nach Straßenverkehrsordnung geeigneten Schutzhelm tragen.
    • Wer mit einem S-Pedelec unterwegs ist, darf den Radweg nicht benutzen, sondern muss auf der Fahrbahn fahren.
    • Auch andere für Kraftfahrzeuge gesperrte Straßen dürfen nicht genutzt werden.

    Eine untergeordnete Rolle spielen E-Bikes:

    • Laut ADFC lautet die gesetzliche Definition von E-Bikes: "Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt." Sie sind also mit einem Elektromofa gleichzusetzen und werden mit einem Drehknopf oder Schalter gefahren, ohne dass man dabei in die Pedale treten muss.
    • E-Bikes benötigen ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis sowie eine Mofa-Prüfbescheinigung, auch wenn die Motorleistung von 500 Watt und die baubedingte Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist.
    • Wer schneller als 25 km/h fahren möchte, muss in die Pedale treten.
    • Ein E-Bike, dessen Motor bis zu 45 km/h erreichen kann, entspricht laut ADAC einem Kleinkraftrad.
    • Laut ADFC findet man E-Bikes auf dem Markt kaum. Geht es um ein E-Bike, kann man davon ausgehen, dass ein Pedelec gemeint ist.

    So schnell dürfen E-Bikes fahren: Geschwindigkeit durch Tuning erhöhen

    Wer schneller als die angegebenen Geschwindigkeiten fahren möchte, hat die Möglichkeit, sein Pedelec zu tunen. Dadurch ergeben sich unter Umständen andere Betriebsvoraussetzungen, die zu beachten sind.

    Wer mit seinem Pedelec bis 25 km/h schneller unterwegs sein will, hat folgende Möglichkeiten:

    • Durch einen so genannten Speedclip unterbricht die Unterstützung des Motors nicht bei 25 km/h, sondern erst bei 50 km/h, wie der ADAC berichtet.
    • Eine technische Änderung kann dazu führen, dass der Motor nicht mehr abschaltet, wenn man mit dem Treten aufhört.
    • Durch eine App kann die Motorunterstützung auf eine Geschwindigkeit über 25 km/h erhöht werden.

    Dabei ist zu beachten, dass sich die rechtliche Grundlage für das Gefährt verändert. Es handelt sich nach einer solchen Änderung nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein Kleinkraftrad. Für dieses gelten andere Regeln im Straßenverkehr, wie oben bereits beschrieben.

    Wer diese Regeln missachtet, riskiert Bußgelder oder andere Konsequenzen:

    • Ein Rad ohne Betriebserlaubnis zu fahren, kann zu einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg führen.
    • Wer keinen Versicherungsschutz hat, begeht eine Straftat.
    • Zudem zahlt die private Haftpflichtversicherung in diesen Fällen meist nicht, man muss selbst für die entstandenen Kosten aufkommen.

    So schnell dürfen E-Scooter fahren: Über 20 km/h drohen Bußgelder

    • Die gesetzliche, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter liegt in Deutschland bei 20 km/h und damit niedriger als in vielen Nachbarländern, in denen sie bei 25 km/h liegt.
    • Trotzdem gibt es viele E-Scooter zu kaufen, die bis zu 25 km/h schnell fahren können – eine Verkehrsteilnahme ist laut Bußgeldkatalog.org nur mit Sondergenehmigung erlaubt, die teuer und schwer zu bekommen ist. Die generelle Nutzung auf deutschen Straßen ist mit diesen Gefährten untersagt.
    • Wer nach einem aufwendigen Gutachten doch eine Sondergenehmigung erhält, muss zunächst eine Versicherung finden, die den E-Scooter versichert. Außerdem ist ein entsprechendes Kennzeichen notwendig.
    • Vorher hat ein E-Scooter, der 25 km/h fahren kann, keine Betriebserlaubnis. Wer trotzdem damit fährt und erwischt wird, zahlt 70 Euro Bußgeld.

    Wer einen E-Scooter kaufen möchte, sollte laut Bußgeldkatalog.org daher auf diese Merkmale achten:

    • Nenndauerleistung von höchstens 500 Watt
    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens sechs und maximal 20 km/h
    • maximal 55 Kilogramm Gewicht ohne Fahrer
    • zwei unabhängige Bremsen
    • weißer Scheinwerfer vorne
    • rotes Rücklicht hinten
    • Klingel
    • kein Sitz

    Für technische Mängel und andere Verstöße im Straßenverkehr drohen Bußgelder zwischen 15 und 180 Euro, auch Punkte in Flensburg können Ordnungskräfte verhängen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden