Wer sein Haus beziehungsweise Grundstück an die Abwasserentsorgung einer Stadt oder Gemeinde anschließen möchte, muss dafür einmalig einen sogenannten Herstellungsbeitrag bezahlen. Die Höhe wird nach der Grundstücks- und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. In Memmingen erfolgte eine Anpassung dieses Beitrags zuletzt im Jahr 2001. Im März 2023 hatte die Stadt ein Fachbüro damit beauftragt, diesen neu zu kalkulieren. Das Ergebnis stellte Kämmerer Markus Weiß den Mitgliedern des Finanz- und Hauptausschusses vor. Die Folge: Der Herstellungsbeitrag wird wohl steigen.
Künftige Hausherrn müssen wohl tiefer in die Tasche greifen