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Amtsgericht Memmingen: Mit Klappmesser in den Oberschenkel gestochen

Gericht

Klappmesser in den Oberschenkel gestochen

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    Alle Hebel wurden beim Prozess um die gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung am Amtsgericht Memmingen in Bewegung gesetzt, um drei Hauptzeugen ausfindig zu machen; allerdings ohne Erfolg.
    Alle Hebel wurden beim Prozess um die gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung am Amtsgericht Memmingen in Bewegung gesetzt, um drei Hauptzeugen ausfindig zu machen; allerdings ohne Erfolg. Foto: Franz Kustermann

    Zwei Jahre Jugendstrafe ohne Bewährung: So lautete das Urteil beim Fortsetzungstermin am Amtsgericht Memmingen für einen 20-jährigen, ausreisepflichtigen türkischen Asylbewerber. Er hat im vergangenen Sommer in Mindelheim binnen kürzester Zeit eine ganze Serie von Straftaten verübt. Im Schwesterngarten etwa hatte er einem anderen Asylbewerber mit einem Klappmesser in den Oberschenkel gestochen, einem anderen mit dem Tod gedroht, diverse Sachbeschädigungen verübt und einem zweijährigen Jungen unvermittelt und ohne ersichtlichen Grund eine schallende Ohrfeige verpasst. „Bewährung macht keinen Sinn“, urteilte Richterin Patricia Rabe. Auch wenn der 20-Jährige im Gefängnis „erstaunlich positive, erste Ansätze“ an den Tag gelegt habe.

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