Auch in der Neuauflage eines Strafprozesses vor dem Amtsgericht Memmingen, in dem sich ein 58-jähriger Pflegevater aus dem Unterallgäu wegen mehrerer Fälle des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verantworten musste, kam man der Wahrheit nicht wirklich näher. Also stand am Ende der Verhandlung ein Urteil, wie es der Rechtsstaat „im Zweifel für den Angeklagten“ fordert: Freispruch aus Mangel an Beweisen.
Sexueller Missbrauch