Ungeschoren aus dieser Nummer herauszukommen, sei fast nicht möglich. Das machte Richter Dr. Markus Veit gleich zu Beginn der Verhandlung klar und schaute die Angeklagte an. Sie hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, über den sie 4800 Euro hätte zahlen müssen. Ausgestellt hatte ihn das Amtsgericht Memmingen, weil es der Ansicht war, die Frau habe von zwei Ärzten Gefälligkeitsatteste für ihre Kinder ausstellen lassen. Damit sollten die Kinder von der Pflicht befreit werden, in der Schule einen Mund-Nasen-Schutz tragen zu müssen, der gegen eine Infizierung mit Corona-Viren helfen soll.
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