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Ausgangssperren in den Landkreisen Ravensburg und Biberach

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Ausgangssperren in den Landkreisen Ravensburg und Biberach

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    Gemäß den baden-württembergischen Corona-Regeln gilt in den Landkreisen Biberach und Ravensburg für Ungeimpfte und Nichtgenesene seit Samstag, 15. Januar, eine nächtliche Ausgangssperre.
    Gemäß den baden-württembergischen Corona-Regeln gilt in den Landkreisen Biberach und Ravensburg für Ungeimpfte und Nichtgenesene seit Samstag, 15. Januar, eine nächtliche Ausgangssperre. Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)

    Da in den Landkreisen Ravensburg und Biberach die Sieben-Tage-Inzidenz an zwei Tagen in Folge über 500 lag, gilt seit Samstag, 15 Januar, eine nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte und Nichtgenesene. Das teilten die Landratsämter mit. Die betreffenden Personen müssen zwischen 21 und 5 Uhr zu Hause bleiben. Ausnahmen sind nur aus triftigen Gründen möglich – zum Beispiel wegen Arztbesuchen und sonstigen Notfällen. Auch zur Arbeit darf man gehen sowie alleine im Freien Sport treiben oder spazieren gehen. Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 500 liegt, treten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen wieder außer Kraft.

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