Wir schreiben das Jahr 1986: Die Nachrichten werden von der Tschernobyl-Katastrophe bestimmt, ein gewisser Diego Armando Maradona führt die argentinische Fußball-Nationalmannschaft in Mexiko zum WM-Titel und die Stadt Memmingen erlässt eine Satzung, die das Anbringen von Werbeanlagen in der Altstadt regelt: Lang ist es her. Viel hat sich seither getan: Dass Vorschriften fast 40 Jahre lang gelten, ohne dass sie zumindest gelegentlich an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, ist nicht nachvollziehbar. Schließlich hat sich auch die in Bayern geltende Bauordnung, die unter anderem den gesetzlichen Rahmen für Werbeanlagen vorgibt, in der Zwischenzeit verändert.
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