Die junge Familie hatte einen Flug hinter sich, alle waren müde, das Kind auch noch krank. Die drei wollten nur noch nach Hause. Aber daraus wurde vorerst nichts. Denn ihr Auto stand auf Paletten.
Der 27-jährige Vater (Name der Redaktion bekannt) erzählt: Am Donnerstag, 12. August, wollten er, seine Frau und das gemeinsame Kind vom Flughafen Memmingen nach Bulgarien fliegen. Sie hatten es eilig und nicht viel Zeit für die Parkplatzsuche. Also stellte der Vater das Auto auf einem Randstreifen vor einem Gebäude ab. Nirgendwo habe er ein Schild oder einen Hinweis gesehen, dass es verboten sei, dort zu parken, sagt der Mann aus Ludwigsburg am Telefon. Und auch andere Autos standen dort. Also habe er seinen Wagen dort abgestellt.
Am Sonntag, 15. August, kamen die drei zurück. "Ich traute meinen Augen nicht": Jemand hatte seinen Wagen auf drei Paletten gehoben. Vermutlich mit einem Gabelstapler. Der 27-Jährige rief die Polizei. Die Beamten hätten ihm bestätigt, dass an dieser Stelle nichts auf ein Parkverbot hinweise, sagt der Mann. Schließlich musste der ADAC gerufen werden, der das Auto von den Paletten hob und auf die Straße setzte.
Nun fragt sich der Familienvater, warum jemand sein Auto auf Paletten gehoben hat. Er habe damit kein Tor, keine Einfahrt versperrt. Und auch Hinweise darauf, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt, habe er nicht gesehen.

Die kuriose Aktion wird nun einiges kosten. Beim Aufbocken sei die Handbremse beschädigt worden, die Gangschaltung habe etwas abbekommen und auch der Partikelfilter, zählt der 27-Jährige auf. Er hofft, den Verursacher dafür haftbar machen zu können. Die Polizei Memmingen ermittelt in diesem Fall wegen Sachbeschädigung. Hinweise nimmt sie unter der Rufnummer 08331/1000 entgegen.
Falschparken - was ist erlaubt?
Wer auf einem Privatgrundstück parkt, muss damit rechnen, dass der Wagen abgeschleppt wird. Allerdings muss derjenige, der den Abschleppdienst ruft, zunächst die Kosten dafür übernehmen, sagt Polizeisprecher Dominic Geißler. Diese Kosten könnten dann in einem zivilgerichtlichen Verfahren eingeklagt werden beim Fahrzeughalter oder demjenigen, der das Auto dort abgestellt hat.
Wenn allerdings ein Fahrzeug auf öffentlichem Grund, etwa einer Straße, falsch geparkt wurde und so beispielsweise eine Grundstücksausfahrt blockiere, könne die Polizei gerufen werden. Die habe dann die Möglichkeit, das Auto abschleppen zu lassen.
Wer ein Fahrzeug, dass falsch geparkt wurde, blockiert, beispielsweise um den Fahrer zur Rede zu stellen, könne den "Tatbestand der Nötigung" begehen, sagt Geißler.
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