Die Staatsanwalt Memmingen erhob im Mai Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Für eine Anklage wegen eines Tötungsdelikts reichte die Beweislage nicht aus. Verhandelt wird der Fall ab dem 8.September vor dem Landgericht Memmingen, teilte die Behörde jetzt auf Anfrage der Allgäuer Zeitung mit.
Memmingen