Wer Bäume, die der Baumschutzverordnung unterliegen oder deren Pflanzung im Bebauungsplan festgelegt ist, extrem zurückschneidet und dadurch dauerhaft schädigt, muss mit einem Bußgeld in fünfstelliger Höhe rechnen. Das teilt die Stadt Memmingen mit. Demnach wurde im Stadtgebiet das Amt für Stadtgrün in Gewerbegebieten auf mehrere Fälle von Stümmelschnitten aufmerksam.
Verbot