Bei nicht angemeldeten Bauernprotesten gilt für teilnehmende Fahrzeuge nun ein Hupverbot: Dies ist ein Punkt in der neu gefassten Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen. Sie galt zunächst bis einschließlich 19. März. Die Stadt hat sie nun bis 11. April verlängert. Laut Mitteilung gelten die Regelungen für nicht oder nicht rechtzeitig angemeldete Kundgebungen, die sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung richten, die Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Steuervergünstigungen für landwirtschaftlichen Dieselkraftstoff zu streichen. Ebenso betreffen die Vorgaben alle nicht oder nicht rechtzeitig angemeldeten Kundgebungen, die diese unterstützen. (Lesen Sie auch: Demonstranten ziehen vor Memminger Polizeigebäude - Mann schießt mit Schreckschusswaffe)
Demos gegen Agrarpolitik