Zu Beginn des neuen Jahres haben viele Bürgerinnen und Bürger Post von der Stadt Memmingen erhalten. Denn am 1. Januar ist die neue Grundsteuerregelung in Kraft getreten. Die Höhe der Grundsteuern A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und B (bebaute oder bebaubare private und gewerbliche Grundstücke sowie Gebäude) wurden nach einem neuen Modell berechnet. Laut diesem zählt bei der Steuerberechnung nur noch die Größe des Grundstücks und des Gebäudes. Dagegen spielt der Wert eines Hauses – und somit seine Lage – keine Rolle mehr. Die von der Stadt verschickten Bescheide mit den neu berechneten Beträgen sorgen offenbar bei einigen Grundstücksbesitzern für Unmut oder zumindest für Gesprächsbedarf. Und für viel Arbeit in der Kämmerei.
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