Im Faschingskostüm an die Wahlurne? Geht das? Bei der vorgezogenen Neuwahl des 21. Deutschen Bundestags fällt der Wahltermin in einen Zeitraum, in welchem Fasching gefeiert wird. Deswegen hat die Bundeswahlleitung eine Handreichung für Wahlvorstände herausgegeben – zum Umgang mit Auswirkungen von Faschingsveranstaltungen auf die Bundestagswahl.
Dürfen Wahlberechtigte im Kostüm wählen? „Wahlberechtigte sind grundsätzlich bei der Kleidungsauswahl nicht eingeschränkt und können grundsätzlich auch im Kostüm wählen“: So steht es in der Handreichung. Die Einschränkung: „Nur wenn das eigene Erscheinungsbild die allgemeine Ordnung im Wahllokal gefährdet oder öffentliches Ärgernis erregt, kann der Wahlvorstand einschreiten. Personen mit politischen Botschaften, Parteisymbolen oder verbotenen Symbolen auf der Kleidung können durch den Wahlvorstand aus dem Wahlraum verwiesen werden.“
Müssen Wahlberechtigte zu erkennen sein? Bevor der (gefaltete) Stimmzettel in die Wahlurne geworfen wird, haben Wählende auf Verlangen ihre Wahlbenachrichtigung abzugeben. Können sie diese nicht vorlegen, müssen sie sich ausweisen können. Ist bei Wahlberechtigten durch eine Kostümierung das Gesicht verhüllt oder durch starke Schminke eine Person nicht mehr zweifelsfrei identifizierbar, kann der Wahlvorstand die Person darum bitten, diese abzunehmen, um die Identität der Person feststellen zu können.
Dürfen Wahlhelfer ein Faschingskostüm tragen? Die Wahlhelfenden dürfen im Wahlgebäude keine Zeichen tragen, die auf eine (partei-)politische Überzeugung hinweisen oder als Wahlpropaganda gewertet werden können. Ein Beispiel: „Atomkraft? Nein danke.“ Wähler dürfen nicht in ihrer Wahlentscheidung beeinflusst werden. Wahlvorstände dürfen auch nicht ihr Gesicht verhüllen. Mit der Regelung soll sichergestellt werden, dass sie identifizierbar bleiben und nichts die vertrauensvolle Kommunikation behindert. „Bei der Kleiderwahl haben sie darauf zu achten, dass die unparteiische Wahrnehmung des Amtes nicht infrage gestellt wird. Daher sollte vorzugsweise auf eine Kostümierung verzichtet werden“, heißt es in der Handreichung der Bundeswahlleitung.
Darf Karnevalsmusik im Wahlraum laufen? Der Wahlvorstand hat im Wahlraum das Verbot der Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild während der Wahlzeit zu überwachen, für Ruhe und Ordnung im Wahlraum sowie für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu sorgen. Musik im Wahlraum sollte er grundsätzlich unterbinden; gleiches gilt für Musik, die möglicherweise über Lautsprecher von außen in den Wahlraum dringt.
Darf der Wahlraum karnevalistisch dekoriert sein? Laut der Bundeswahlleitung kommt es auf die Dekoration im Einzelfall an. Politische Symbole und Wahlwerbung sind untersagt.
Dürfen Bonbons, Backwaren oder andere Speisen und Getränke im Wahlraum verteilt werden? Der Wahlvorstand müsse für einen ungestörten Wahlablauf sorgen. „Die Ausgabe von Speisen, Getränken oder auch Geschenken könnte je nach Ausgestaltung geeignet sein, eine Wahlentscheidung zu beeinflussen“, heißt es in der Handreichung. Deswegen sollte diese durch den Wahlvorstand unterbunden werden.
Priorität der Wahl zum Deutschen Bundestag: Der Bundestagswahl ist – so steht es in der Handreichung – eine vorrangige Priorität vor allen anderen organisierten und gegebenenfalls bereits genehmigten geplanten Veranstaltungen zu gewähren.
- Das sind die Kandidatinnen und Kandidaten für die Bundestagswahl im Wahlkreis Memmingen-Unterallgäu
Aktion „MZ vor Ort“
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird als vorgezogene Neuwahl am Sonntag, 23. Februar, stattfinden. Memmingen sowie das Unterallgäu sind Teil des neuen Wahlkreises 255 Memmingen-Unterallgäu. In Memmingen gibt es aktuell 29.487 Wahlberechtigte; im Landkreis Unterallgäu sind es rund 110.300 Personen, die sich am Entscheidungsprozess beteiligen können.
Welche Wünsche und Forderungen haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, an eine neue Regierung? Wissen Sie schon, wen und welche Partei Sie wählen?
Kommen Sie dazu mit uns ins Gespräch – und zwar am Dienstag, 4. Februar, in der Zeit von 12 bis 14 Uhr vor der Stadthalle in Memmingen. Wir freuen uns auf einen Austausch mit Ihnen.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden