Vor gut zwei Wochen hatte die "Ultimative UFO-Enthüllungskonferenz" in der Memminger Stadthalle stattgefunden. Dass die Veranstaltung von der Stadt genehmigt worden war, hatte bei einigen Bürgerinnen und Bürgern für Empörung gesorgt. Das Bündnis für Menschenrechte und Demokratie (BfMD) hatte auf die ideologischen Hintergründe der Veranstalter verwiesen. So würde etwa rassistische Rassenlehre verbreitet. Ebenfalls alarmierend sei "die Teilnahme von Referenten, die tief im rechtsextremen und verschwörungsideologischen Spektrum verankert sind“, betonte das Bündnis. Auf Anfrage unserer Redaktion hatte die Stadt damals erklärt, dass sich aus dem Programm selbst keine Schlüsse auf rassistische, antisemitische oder rechtsextreme Inhalte ziehen ließen. Die Überprüfung – auch unter Einschaltung weiterer Stellen – habe keinen Hinweis darauf ergeben, sodass die Veranstaltung genehmigt worden sei. Doch in welchen Fällen kann die Stadt eine Veranstaltung überhaupt verbieten?
Nach umstrittener UFO-Konferenz