Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig nicht an das Düngeverbot hält, muss laut Daser mit Strafen von bis zu 50 000 Euro rechnen – zudem handele es sich dabei um einen Verstoß gegen Cross Compliance-Vorschriften. Ein solcher Verstoß führe grundsätzlich zu Kürzungen von Direktzahlungen oder Zahlungen für flächen- oder tierbezogene Fördermaßnahmen des ländlichen Raums. Unter das Düngeverbot fallen Gülle, Jauche, Festmist, Gärsubstrat aus Biogasanlagen, Festmistkompost sowie sonstige organische und mineralische Stickstoffdünger.
Unterallgäu