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Düngeverbot gilt von Oktober bis Februar

Unterallgäu

Düngeverbot gilt von Oktober bis Februar

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    Gülle
    Gülle Foto: Franz Kustermann

    Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig nicht an das Düngeverbot hält, muss laut Daser mit Strafen von bis zu 50 000 Euro rechnen – zudem handele es sich dabei um einen Verstoß gegen Cross Compliance-Vorschriften. Ein solcher Verstoß führe grundsätzlich zu Kürzungen von Direktzahlungen oder Zahlungen für flächen- oder tierbezogene Fördermaßnahmen des ländlichen Raums. Unter das Düngeverbot fallen Gülle, Jauche, Festmist, Gärsubstrat aus Biogasanlagen, Festmistkompost sowie sonstige organische und mineralische Stickstoffdünger.

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