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Ein Halloween-Scherz landet vor dem Amtsgericht in Memmingen.

Halloween-Scherz vor Gericht

Statt Süßem gab es Saures an Halloween

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    Gegen eine Geldzahlung an den Geschädigten wurde das Verfahren wegen „gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung und Bedrohung“ gegen einen 78-jährigen Rentner am Amtsgericht Memmingen eingestellt.
    Gegen eine Geldzahlung an den Geschädigten wurde das Verfahren wegen „gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung und Bedrohung“ gegen einen 78-jährigen Rentner am Amtsgericht Memmingen eingestellt. Foto: Franz Kustermann

    „Süßes oder Saures!“ Mit dieser Aufforderung klingelten an Halloween zwei Jugendliche in einer Gemeinde im Unterallgäu kurz vor 20 Uhr an der Haustüre eines betagten Rentners und baten ihn gemäß dem aus Irland stammenden Brauch um Süßigkeiten. Der 78-jährige Senior hatte dafür offensichtlich aber absolut keinerlei Verständnis. Das Geschehen vom 31. Oktober des vergangenen Jahres lief aus dem Ruder und beschäftigte jetzt das Amtsgericht in Memmingen.

    Welche Rolle ein Gehstock gespielt hat

    Nachdem der Angeklagte die beiden Heranwachsenden aufgefordert hatte, zu gehen, fragten sie ihn „warum?“ Daraufhin soll der Rentner laut Staatsanwältin Ehrlich mit seinem Gehstock gegen die Gesichtsmaske eines der beiden geschlagen haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft rutschte die Schnabelmaske dabei in Richtung Hals herunter und der Jugendliche erlitt dadurch Schmerzen im Halsbereich. Danach soll der Angeklagte seinen Stock gegen den Oberkörper des Zweiten gedrückt haben, um diesen zum Verlassen des Eingangsbereiches zu bewegen. Als dieser den geschiedenen Rentner fragte „was soll das?“, soll der 78-Jährige den in Teilen unvollständigen Satz geäußert haben „Wenn ihr jetzt nicht geht, hole ich … und knall Euch ab!“

    Diese Geldstrafe verhängt das Gericht

    Bei der Verhandlung am Amtsgericht zeigte sich der Angeklagte reuig und entschuldigte sich bei den Jugendlichen. Wie von seinem Rechtsanwalt Tino Brückner angeboten und auch von Staatsanwältin Ehrlich zugestimmt, erhielt er nun die Quittung für sein humorloses Verhalten: Der 78-Jährige muss 200 Euro an den Geschädigten bezahlen. Das Verfahren wegen „gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung und Bedrohung“ wurde damit zunächst vorläufig eingestellt und wird es nach Eingang der Geldzahlung endgültig.

    Jugendlicher entschuldigt sich

    Einer der beiden Jugendlichen, ein 17-Jähriger, sagte vor Gericht aus, dass es „blöd“ gewesen sei, dass sie nach der Aufforderung zum Verschwinden nicht sofort gegangen seien. Bei einem vorherigen Treffen hatte sich der junge Mann bei dem gehbehinderten Senior bereits entschuldigt.

    Warum ein Jugendlicher nicht zur Verhandlung erscheint

    Der Jugendliche, dessen Maske bei dem Gerangel in Richtung Hals verrutscht war, hatte den Bus verpasst und war zur Verhandlung nicht rechtzeitig erschienen. Laut Richterin Kling war bei ihm lediglich die Haut am Hals etwas gerötet. Die Maske sei zwar schon etwas „furchterregend“ gewesen, die Verletzung lag jedoch nur „im unteren Bereich“. Laut dem Rechtsanwalt war dem Angeklagten der Brauch von „Halloween“ zwar bekannt, er hege jedoch keine Begeisterung dafür. Die Haustüre habe der Rentner nur „in Erwartung seines Sohnes“ geöffnet. Zu den Jugendlichen sagte die Richterin: „Es wäre besser gewesen, nach der Aufforderung einfach zu gehen.“

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