Wer Geldwäsche betreibt, verschleiert die Herkunft von „schmutzigem Geld“ aus Straftaten, sodass es im Wirtschaftskreislauf nicht als illegal erkannt wird. Geldwäsche steht unter Strafe, und das nicht nur, wenn man vorsätzlich handelt: Sie kann auch leichtfertig begangen werden. Damit macht sich auch strafbar, wer von der Rechtswidrigkeit der Vermögenswerte nichts wusste, diese aber hätte erkennen müssen. War das bei einer 37-jährigen Unterallgäuerin der Fall? Die Frau musste sich nun vor dem Amtsgericht Memmingen wegen Geldwäsche verantworten.
Prozess am Amtsgericht Memmingen