Weil er auf die öffentlich einsehbare Facebook-Seite der Schwäbischen Zeitung in Ravensburg einen sogenannten Hasskommentar gepostet hat, muss sich ein 40-jähriger Familienvater aus dem Unterallgäu an diesem Tag vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten. Am Ende kommt er nur knapp um eine Gefängnisstrafe herum. Richterin Patrizia Rabe lässt quasi „Gnade vor Recht“ ergehen und verurteilt den Mann zu einer Geldstrafe. Das war passiert: Im November 2021 berichtet die Zeitung in Baden-Württemberg in einem Online-Artikel über drohende Verschärfungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Dabei geht es unter anderem um weitere Einschränkungen für Ungeimpfte. Der Vater mehrerer Kinder ist den staatlichen Maßnahmen und der Berichterstattung darüber offensichtlich überdrüssig und beschimpft, beleidigt und bedroht die Mitarbeiter der Zeitung. Am 12. November um 19.51 Uhr schreibt der Mann unter anderem: „Ihr … Ratten von den Medien, ihr schürt nur Angst. … Hoffentlich sprengt euch bald einer in die Luft!“ Die Zeitung nimmt den Kommentar so schnell wie möglich von ihrer Facebook-Seite und stellt Strafantrag gegen den Urheber. Also wird gegen den Familienvater wegen Beleidigung und der öffentlichen Billigung von Straftaten ermittelt.
"Ihr Ratten von den Medien"