Länger Dienst bei der Feuerwehr tun? Der Bayerische Ministerrat hat in seiner jüngsten Kabinettssitzung die Novellierung des Feuerwehrgesetzes auf den Weg gebracht. Die beinhaltet als zentrales Element die Anhebung der Altersgrenze – mit dem Ziel, effektiv zum Schutz der Bevölkerung beizutragen.
Diese Altersgrenze sieht das Feuerwehrgesetz aktuell vor
Aktuell endet der Feuerwehrdienst mit Vollendung des 65. Lebensjahrs. Die neue Regelung sieht nun vor, dass die Altersgrenze dynamisch an das Renteneintrittsalter – aktuell 67 Jahren – angepasst wird. Außerdem kann der Feuerwehrdienst in Zukunft auf Antrag und nach Bewilligung des Kommandanten um drei Jahre verlängert werden, wobei eine Verlängerung mehrfach möglich ist.
Was sagt Memmingens Stadtbrandrat Raphael Niggl dazu?
Was sagt der Memminger Stadtbrandrat Raphael Niggl dazu? Grundsätzlich sei die Novelle positiv zu sehen. „Mit zunehmendem Lebensalter sind zwar nicht mehr alle Tätigkeiten möglich, aber Feuerwehren können zum Beispiel bei Ausbildungsdiensten profitieren“, so Niggl. Es sei immer gut, Menschen mit Erfahrung um sich zu haben.
„Um die Sicherheit der Menschen in Bayern nicht zu gefährden“
Alexander Hold, Vizepräsident des Bayerischen Landtags
Alexander Hold, Vizepräsident des Bayerischen Landtags (Freie Wähler), betont, dass die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren Grundvoraussetzung ist, um die „Bevölkerung bei Schadensereignissen versorgen und schützen zu können“. Ein ausreichender Personalstand sei allerdings keine Selbstverständlichkeit mehr. Hold dazu weiter: „Um die Sicherheit der Menschen in Bayern nicht zu gefährden, muss neben verstärkter Nachwuchsgewinnung und der Förderung von Quereinsteigern auch die Möglichkeit ergriffen werden, Mitglieder so lange wie möglich im aktiven Dienst zu halten.“ Raphael Niggl bestätigt: „Es sind dann einfach zusätzliche Personen da, die mitwirken können.“
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