Müssen Anlieger der Bergstraße im Lachener Ortsteil Hetzlinshofen für den Bau eines Gehwegs sogenannte Erschließungsbeiträge berappen oder nicht? Mit dieser Frage befasste sich das Verwaltungsgericht in Augsburg. Jetzt ist das Urteil gefallen: Laut Gerichtssprecherin Julia Kapsreiter kam die zuständige Kammer zu dem Schluss, dass die Gemeinde kein Geld von den betreffenden Anwohnern verlangen darf. Allerdings besteht laut der Pressesprecherin für die Kommune noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen und das Urteil anzufechten. Lachens Bürgermeister Josef Diebolder wollte auf Nachfrage unserer Redaktion keine Stellungnahme abgeben.
Gehweg-Streit in Lachen