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Gewaltvideos, Pornografie oder Mobbing: Experten vom Landgericht Memmingen wollen bei Schülern Sensibilität für Straftaten mit dem Handy wecken

Straftaten mit dem Handy

Wann Chats und Social-Media-Kanäle zum Tatort werden: Memminger Justiz klärt Schüler auf

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    Durch unbefugte Bild- oder Tonbandaufnahmen mit dem Smartphone kann man sich ebenso strafbar machen wie durch die Verbreitung von Gewaltvideos oder pornografischen Inhalten. Darauf machten Experten vom Landgericht Memmingen nun Schüler bei einer Aufklärungsaktion aufmerksam.
    Durch unbefugte Bild- oder Tonbandaufnahmen mit dem Smartphone kann man sich ebenso strafbar machen wie durch die Verbreitung von Gewaltvideos oder pornografischen Inhalten. Darauf machten Experten vom Landgericht Memmingen nun Schüler bei einer Aufklärungsaktion aufmerksam. Foto: Sebastian Gollnow/dpa (Symbolfoto)

    Cybermobbing, das Verbreiten von Hitler-Bildern, Pornografie oder Gewaltvideos: Immer mehr junge Menschen machen sich durch Besitz und Verbreitung solcher Inhalte mit dem Handy strafbar. Um Schülerinnen und Schüler vor Straftaten und Strafverfahren zu schützen, waren Präsident Konrad Beß und Richter Dr. Johannes Kormann vom Landgericht Memmingen mit einer Aufklärungskampagne beim Berufsbildungszentrum zu Gast.

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