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Haftbefehle vollstreckt und illegale Einreise gestoppt: Grenzpolizei Memmingen am Flughafen Memmingen - Allgäu Airport

Vorwurf: besonders schwerer Diebstahl

Grenzpolizei stoppt zwei Männer wegen offener Haftbefehle am Allgäu Airport

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    Beamte der bayerischen Grenzpolizei sind am Flughafen Memmingen im Einsatz.
    Beamte der bayerischen Grenzpolizei sind am Flughafen Memmingen im Einsatz. Foto: Sven Simon

    Die Grenzpolizei am Flughafen Memmingen hat im Reiseverkehr zum Ende der Pfingstferien alle Hände voll zu tun. Am Donnerstag konnten die Beamten etwa zwei offene Haftbefehle am Flughafen vollstrecken.

    Zunächst fassten die Beamten einen 23-Jährigen, der von Memmingen nach Serbien fliegen wollte. Allerdings lag gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl einer Behörde aus Niedersachsen vor. Der Vorwurf: besonders schwerer Diebstahl. Der Mann wurde verhaftet und einem Richter vorgeführt.

    Zweiter offener Haftbefehl am Allgäu Airport

    Zudem wollte ein 35-Jähriger aus Skopje in Nordmazedonien nach Deutschland einreisen. Auch gegen ihn gab es einen offenen Haftbefehl. Dieser stammte aus Bayern wegen des Fahrens ohne Führerschein. In diesem Fall konnte der Mann jedoch etwa 600 Euro Sicherheitsleistung bezahlen und durfte seine Reise anschließend fortsetzen.

    Grenzpolizei verhindert illegale Einreise am Flughafen Memmingen

    Die Grenzpolizisten wiesen ebenfalls am Donnerstag einen 37-Jährigen aus Moldau ab, der nach Deutschland einreisen wollte. Allerdings konnte der Mann laut Polizei weder plausible Angaben zu seinem Aufenthalt in Deutschland machen, noch führte er ausreichend Bargeld mit sich, um die Kosten für seinen Aufenthalt zu decken. „Somit erfüllte der 37-jährige Moldauer die Einreisevoraussetzungen nicht und er wurde mit dem nächst möglichen Flug nach Moldau zurückgewiesen“, teilt die Polizei mit.

    Auch bei den Ausreisenden mussten die Grenzpolizisten eingreifen. Eine Georgierin hatte ihre erlaubte Aufenthaltszeit um vier Tage überzogen. Auch ein Moldauer hielt sich nicht an die erlaubten 90 Tage Aufenthalt und hielt sich insgesamt 51 Tage zu lange in Deutschland auf. Nach der Zahlung in Höhe von etwa 400 Euro zur Sicherung des Strafverfahrens konnte der Mann seine Heimreise antreten, auch die Frau aus Georgien konnte ihren Heimflug antreten. Beide Personen müssen nun mit einem Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz rechnen.

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