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Komplizierte Eigentumsverhältnisse in der Kartause Buxheim

Denkmalgeschütztes Gebäude

Komplizierte Eigentumsverhältnisse in der Kartause Buxheim

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    Der kleine Kreuzgang verkommt zu einer muffigen Rumpelkammer und zeigt, dass es im Interesse eines Gesamt-Ensembles sehr wichtig wäre, dass die Gebäude des Salesianer-Ordens einem neuen Besitzer und damit einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden sollten.
    Der kleine Kreuzgang verkommt zu einer muffigen Rumpelkammer und zeigt, dass es im Interesse eines Gesamt-Ensembles sehr wichtig wäre, dass die Gebäude des Salesianer-Ordens einem neuen Besitzer und damit einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden sollten. Foto: Franz Kustermann

    Die Eigentumsverhältnisse im einst sehr großen und mächtigen Kartäuser-Kloster Buxheim sind reichlich kompliziert: Das Kassenhäuschen am Eingang zur Kartause und das Klosterstüble gehören der Gemeinde Buxheim. Das weltberühmte Chorgestühl nennt der Bezirk Schwaben sein Eigen. Der große Kreuzgang und die Klosterkirche gehören dem Freistaat Bayern. Der angebaute „kleine Kreuzgang“, das große Prioratsgebäude und Refektorium sowie die Priorats-Wohnungen aber sind im Eigentum der Salesianer. Nach ihrem Weggang aus Buxheim will der Orden seine dortigen Liegenschaften nun verkaufen – für 5,5 Millionen Euro.

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