Im August vergangenen Jahres landete ein nicht alltäglicher Fall auf dem Richtertisch des Arbeitsgerichts in Memmingen. Die ehemalige Leiterin eines Altenheims erkrankte vor ihrem planmäßigen Ausscheiden in den Ruhestand und wollte nicht genommene Urlaubstage finanziell entschädigt bekommen. Der Arbeitgeber weigerte sich jedoch zu zahlen und erhob seinerseits Klage gegen die ehemalige Mitarbeiterin, weil sie zu viel Personal beschäftigt habe (wir berichteten). In diesem Fall scheiterte ein zunächst vorgesehener Gütetermin, weil sich Klägerin und Beklagter unversöhnlich gegenüberstanden. In einer späteren Gerichtsverhandlung kam es durch richterliche Vermittlung aber doch noch zu einem Vergleich. Der Regelfall bei den Arbeitsgerichten ist allerdings, dass ein Großteil der Verfahren bereits beim vorgeschalteten Gütetermin einvernehmlich erledigt wird.
Memmingen