Regelmäßig stehen die Mitglieder des Memminger Bauausschusses vor einem Dilemma: Ein Bauherr beantragt einen Neubau in einer Baulücke oder anstelle eines älteren Gebäudes. In Zeiten, in denen Wohnraum knapp ist, sind solche Vorhaben prinzipiell zu begrüßen, heißt es dann. Vor allem, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt. Doch rein optisch fügt sich das Gebäude nicht unbedingt in die nähere Umgebung ein. „Zu groß“, „zu überdimensioniert“, „es sieht aus wie ein Klotz“, ist des Öfteren vonseiten der Räte zu hören. Doch rein baurechtlich muss die Stadt den Antrag dann meistens doch genehmigen. Vor allem in Amendingen war dies in der jüngeren Vergangenheit immer wieder der Fall.
„Eingriff in persönliches Gestaltungsrecht“
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