Weil der Angeklagte geständig ist, kann auf eine umfangreiche Beweisaufnahme verzichtet werden. Und so kommt Richterin Brigitte Mock schon nach einer knappen Stunde zu einem Urteil für einen 50-jährigen Chemiearbeiter, der sich wegen des Herstellens jugendpornografischer Schriften sowie des Erwerbs, des Besitzes und des Verbreitens kinderpornografischer Bild- und Videodateien verantworten muss.
Kinderpornos: Amtsgericht Memmingen