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Betrug, Bestechung und hoher Schaden in Memmingen: Muss ein Firmeinhaber sein Gewerbe aufgeben?

Fingierte Rechnungen eingereicht

Nach Betrug und Bestechung: Muss ein Memminger Firmeninhaber sein Gewerbe aufgeben?

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    Ein Memminger Firmeninhaber soll sein Gewerbe nicht mehr weiterführen dürfen, weil er in der Vergangenheit für Betrug und Bestechung in 30 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Dagegen hat der Mann geklagt. Nun entschied das Augsburger Verwaltungsgericht.
    Ein Memminger Firmeninhaber soll sein Gewerbe nicht mehr weiterführen dürfen, weil er in der Vergangenheit für Betrug und Bestechung in 30 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Dagegen hat der Mann geklagt. Nun entschied das Augsburger Verwaltungsgericht. Foto: Anna Katharina Schmid (Symbolfoto)

    Für Bestechung und Betrug in 30 Fällen ist ein Firmeninhaber aus Memmingen in der Vergangenheit verurteilt worden. Durch die Tat, die er zusammen mit einem Sachbearbeiter am Staatlichen Bauamt München verübt hat, hat er dem Freistaat Bayern Schaden im sechsstelligen Bereich verursacht. Sollte dieser Mann sein Gewerbe weiter ausüben dürfen? Darüber wird bald das Verwaltungsgericht Augsburg zu entscheiden haben. Denn nachdem der Mann von der Stadt Memmingen im März den Bescheid über die sogenannte Gewerbeuntersagung erhalten hat, klagte er dagegen.

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