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Nächtliche Ausgangssperre im Landkreis Biberach

Steigende Inzidenzwerte

Nächtliche Ausgangssperre im Landkreis Biberach

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    Ab Mittwoch dürfen die Bürger des Landkreises Biberach nur noch zwischen 21 und 5 Uhr das Haus verlassen, wenn ein triftiger Grund vorliegt.
    Ab Mittwoch dürfen die Bürger des Landkreises Biberach nur noch zwischen 21 und 5 Uhr das Haus verlassen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Foto: Julian Stratenschulte, dpa

    Ab Mittwoch, 14. April, gilt für den Landkreis Biberach eine nächtliche Ausgangssperre. Das teilt das Biberacher Landratsamt mit. Der Grund sind die weiter gestiegenen Inzidenzwerte. Am Samstag wurde der Wert von 150 je 100.000 Einwohnern erstmals mit einer Inzidenz von 154,5 überschritten. Nachdem der Inzidenzwert auch in den darauffolgenden Tagen weiter nach oben geklettert ist, sei der Landkreis gezwungen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung anzuordnen, so die Behörde. Sie gilt ab Mittwoch, 14. April, 0 Uhr, also ab Mitternacht von Dienstag auf Mittwoch – jeweils zwischen 21und 5 Uhr. (Was derzeit in Memmingen gilt, lesen Sie hier)

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