„Nein heißt Nein!“ Das ist der klare Wille des Gesetzgebers, der mit einer Verschärfung des Sexualstrafrechts 2016 zum Ausdruck gebracht werden sollte. Wegen eines solchen Falls musste sich ein zur Tatzeit 19-Jähriger jetzt vor der Jugendkammer des Amtsgerichts Memmingen verantworten.
Memmingen/Ottobeuren