Was sich zunächst ziemlich sperrig liest, soll künftig mehr Freiheiten für Gastronomen und Geschäftsleute in der Memminger Altstadt eröffnen: Die „Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen“ der Stadt regelt, was zum Beispiel bei Außenbestuhlung und Werbeschildern in Fußgängerzone und Altstadt erlaubt ist. Und das bisher bis hin zu Details wie dem Durchmesser von Sonnenschirmen. Das soll sich ändern.
Lebendige Altstadt
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