Unter anderem soll sich der Sanitäter des Roten Kreuzes in Memmingen im Juli 2020 in einem Rettungswagen an einer jungen Frau vergangen haben. Die hilflose, stark betrunkene Frau will bemerkt haben, wie der Sanitäter sie während der Fahrt ins Memminger Klinikum mit zwei Fingern im Vaginalbereich penetrierte. Das gilt strafrechtlich als Vergewaltigung. Die 23-Jährige erstattete Anzeige.
Prozessauftakt am Landgericht Memmingen