Nicht wenige Autofahrer werden jedes Jahr vom ersten Schnee überrascht. Dann ist die Aufregung groß, weil immer noch Sommerreifen auf dem fahrbaren Untersatz montiert sind. In diesem Fall muss man sein Vehikel stehen lassen und zusehen, dass man auf andere Weise mobil bleibt. Das kann den Memminger Bauhofmitarbeitern nicht passieren. Denn diese sind bereits jetzt auf die weiße Pracht bestens vorbereitet, wie Bauhofleiter Markus Geikl auf Nachfrage unserer Redaktion berichtet: "Unser Salzlager ist seit Anfang Oktober gefüllt - und zwar mit 1000 Tonnen Salz und 20 Tonnen Splitt." In der vergangenen Wintersaison hat der städtische Bauhof laut seinem Leiter etwa 1250 Tonnen Salz und rund 50 Tonnen Splitt eingesetzt.
Im Folgenden werden einige Fragen rund um den Winterdienst in Memmingen beantwortet:
- Wann ist der Winterdienst unterwegs? Ab einer Schneehöhe von etwa vier Zentimeter oder bei Gefahr von Straßenglätte rücken die Bauhofmitarbeiter sowohl mit ihren Fahrzeugen als auch zu Fuß aus. Los geht es nachts um 3.30 Uhr.
- Wie viele Mitarbeitende und Fahrzeuge stehen bereit? In dieser Saison sind es etwa 75 Mitarbeiter und 47 Fahrzeuge. Neben den Bauhof-Leuten sind auch Kräfte von vier Vertragsfirmen im Einsatz. Ebenso Mitarbeiter von anderen Ämtern der Stadt. Dazu gehören das Amt für Stadtgrün und Friedhöfe sowie das Sportamt.
- In welcher Reihenfolge werden die Straßen und Wege der Stadt geräumt? Zuerst kommen Straßen mit hoher Priorität an die Reihe. Das sind beispielsweise die Bismarckstraße zum Klinikum und der Rennweg zur Feuerwache sowie alle bedeutenden Ring- und Ausfallstraßen. Erste Priorität haben auch Straßen mit Schulbusverkehr sowie Fußgängerüberwege und Fußgängerbrücken am Stadtbach. Auch Radwege und Bushaltestellen werden vorrangig geräumt. Dagegen haben Neben- oder Wohnstraßen die Priorität zwei. Sie werden nicht sofort geräumt und nicht in jeder Runde durch das Stadtgebiet. Um die Umwelt zu schonen, wird Salz in Memmingen seit Jahren nur im Hauptstraßennetz und auf Straßen mit Buslinien gestreut. Bei Straßenglätte in Nebenstraßen kommt von Fall zu Fall Splitt zum Einsatz.
- Was sollten Anwohner beachten? Um dem Räumdienst die Arbeit zu erleichtern, sollten Autos - sofern möglich - nicht auf der Straße, sondern auf Parkplätzen des eigenen Grundstücks geparkt werden. Wenn die großen Räumfahrzeuge nicht an parkenden Autos vorbeikommen, werden nach Möglichkeit etwas später sogenannte Schmalspurräumfahrzeuge eingesetzt.
- Welche Pflichten haben die Bürger in der kalten Jahreszeit? Alle Grundstückseigentümer müssen Gehwege von Schnee und Eis befreien beziehungsweise befreien lassen. Als Eigentümer muss man von Montag bis Samstag in der Zeit von 7 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr die Gehwege von Schnee freihalten. Ist in einer Straße kein Gehweg vorhanden, muss ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße gesichert werden. Bei Glätte muss mit Sand oder Splitt gestreut oder das Eis beseitigt werden. Aus Gründen des Umweltschutzes dürfen Bürger in der Regel kein Salz streuen. Geringe Mengen Salz dürfen nur bei besonderer Glättegefahr oder außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen verwendet werden - zum Beispiel bei Eisregen. Wer seine „Winterpflichten“ nicht erfüllt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen, sind die Grundstücksbesitzer haftbar.