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Solar Strom Energie: Neue Flächen für Photovoltaik-Anlage in Ottobeuren

Energiewende im Unterallgäu

Neue Flächen für Photovoltaik-Anlagen in Ottobeuren

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    Die Marktgemeinde Ottobeuren weist mehrere Flächen für die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen aus.
    Die Marktgemeinde Ottobeuren weist mehrere Flächen für die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen aus. Foto: Olaf Winkler (Symbolbild)

    Fünf Aufstellungsbeschlüsse zu Bebauungsplänen als Sondergebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen fasste der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Allerdings fielen die Beschlüsse mit 14 zu fünf beziehungsweise 13 zu sechs Gegenstimmen nicht einstimmig. Das Besucherinteresse war groß, und nach der öffentlichen Sitzung wurde draußen diskutiert.

    Ottobeurer Bürgermeister erklärt die Hintergründe

    Es handelt sich dabei um Areale, die unter den Bezeichnungen „Betzisried“, „Eheim“, „bei Gut“, „Oberhaslach“ und „Boschach“ diverse Flurnummern umfassen. Wie Bürgermeister German Fries zum Hintergrund erklärte, möchte der Markt Ottobeuren den Ausbau erneuerbarer Energien ermöglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll durch das Regionalwerk Unterallgäu erfolgen. 21 Gemeinden seien schon beigetreten. Der Kreistag werde sich demnächst damit befassen, sagte Fries.

    Für die jeweiligen Flächen seien beim zuständigen Netzbetreiber LEW Verteilnetz GmbH (LVN) sogenannte Netzreservierungen vorgenommen worden. Damit soll sichergestellt werden, dass an den jeweiligen Einspeisepunkten entsprechende Netzkapazität vorhanden ist. Da diese nur für sechs Monate gültigen Netzreservierungen ohne weiteres Zutun kurzfristig auslaufen würden, fordere der Netzbetreiber einen Fortschritt im Bebauungsplanverfahren. Dieser Forderung sei man mit dem sogenannten Aufstellungsbeschluss für die jeweiligen Sondergebiete nachgekommen und habe so die Netzreservierungen um weitere sechs Monate verlängert, sagte der Bürgermeister.

    Verhandlungen mit Grundstückseigentümern

    Allerdings sei der Aufstellungsbeschluss lediglich ein formeller Schritt, der das Bebauungsplanverfahren einleitet, aber keine rechtliche Verpflichtung zur Fortführung schafft. „Wir sind zu jedem Zeitpunkt als Gemeinde Herr des Verfahrens“, machte Fries deutlich. Träger öffentlicher Belange und Private könnten ihre Bedenken anmelden. Es heiße auch, ein Rechtsanspruch auf die Fortführung des Verfahrens nach einem bereits vorhandenen Aufstellungsbeschluss bestehe grundsätzlich nicht. Zum Teil stehe man noch mit Eigentümern in Verhandlungen.

    Kurz gesagt, bedeute es, dass nicht auf jeder der vorgestellten Flächen zwangsläufig eine PV-Freiflächenanlage entstehen würde, sagte der Bürgermeister. Deshalb könne auch noch keine Größenordnung genannt werden. Man wisse, dass landwirtschaftliche Flächen nicht vermehrt werden können, aber auch, dass erneuerbare Energien als Vorgaben der bayerischen Staatsregierung kommen müssen.

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