Mehr als drei Jahre nach dem ersten anberaumten Prozesstag ist das Verfahren gegen einen ehemaligen Frater und Leiter des Mindelheimer Maristenkollegs überraschend abgeschlossen worden: Wie das Landgericht Memmingen am Mittwochnachmittag mitteilte, ist das Urteil gegen den heute 65-Jährigen nun rechtskräftig.
Der Angeklagte wurde Anfang 2023 in erster Instanz durch das Amtsgericht Memmingen wegen sexueller Nötigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Thema in dem Prozess waren auch Vergewaltigungsvorwürfe, die ein ehemaliger Schüler erhoben hatte: Doch von diesem Vorwurf des (schweren) sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde der Angeklagte vom Amtsgericht freigesprochen. Gegen das Urteil hatten daraufhin die Staatsanwaltschaft und ein Nebenkläger, auf den sich der Teilfreispruch bezog, Berufung eingelegt.
Das Landgericht Memmingen bestätigte das Urteil des Amtsgerichts
Das Berufungsgericht, die fünfte Strafkammer als Jugendschutzgericht des Landgerichts Memmingen, hat nach neun Hauptverhandlungstagen und der Vernehmung zahlreicher Zeugen und Sachverständiger beide Berufungen als unbegründet verworfen. Der Rechtsbeistand des Nebenklägers sprach damals von einem „schwarzen Tag für die bayerische Justiz“ und legte noch zu Protokoll sofort Revision ein, wie das Gericht mitteilt.
Eigentlich hätte die Angelegenheit damit ans Oberlandesgericht nach München gehen sollen. Doch dort kamen die Akten nie an. Einen Grund dafür nennt jetzt das Landgericht in seiner Mitteilung: „Nachdem jedoch innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist keine Revisionsanträge eingereicht wurden, wurde die Revision durch Beschluss des Landgerichts als unzulässig verworfen. Nachdem innerhalb der dafür vorgesehenen Wochenfrist von den dagegen möglichen Anträgen kein Gebrauch gemacht wurde, ist das Urteil rechtskräftig.“
Zusammengefasst: Weil der Nebenkläger seine Revision nicht schriftlich begründet und sich nicht mehr entsprechend gemeldet hatte, bleibt das Urteil des Amtsgerichts Memmingen von Anfang 2023 bestehen, das vom Landgericht Ende vergangenen Jahres bestätigt wurde.
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