Nach mehreren Monaten, die das Berufungsverfahren gedauert hat, hat die Jugendkammer am Landgericht Memmingen im Missbrauchsprozess gegen einen ehemaligen Maristenfrater und Internatsleiter in Mindelheim nun entschieden: Die Einsprüche der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage werden zurückgewiesen. Damit hat das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts vom Januar 2023 bestätigt, das den Mann in Bezug auf die Vergewaltigungsvorwürfe freigesprochen, ihn aber wegen zweier weiterer Sexualdelikte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt hatte.
Prozess in Memmingen
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