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Verbotene Bescherung in der JVA: Warum Gefangene keine Päckchen bekommen

Weihnachten

Verbotene Bescherung in der JVA: Warum Gefangene keine Päckchen bekommen

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    An Weihnachten dürfen Gefangene laut gesetzlichen Vorgaben keine Pakete von Angehörigen bekommen.
    An Weihnachten dürfen Gefangene laut gesetzlichen Vorgaben keine Pakete von Angehörigen bekommen. Foto: Ralf Lienert (Archiv)

    Eine Feile im Kuchen? Wie langweilig! Das geht deutlich kreativer. Was die Beamtinnen und Beamten der Memminger Justizvollzugsanstalt (JVA) schon an eingeschmuggelten Überraschungen entdeckt haben, könnte sich ein Comic-Autor nicht besser ausdenken. Darum gibt’s klare Regeln – und für die Gefangenen zu Weihnachten keine Päckchen.

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