Der vom Bistum Augsburg seit Juni 2021 freigestellte bisherige Memminger Pfarrer und Dekan muss sich einem kirchlichen Strafprozess stellen. Das teilte das Bistum am Mittwoch mit. Demnach hat die vatikanische Kongregation für die Glaubenslehre Bischof Bertram Meier bereits mit Schreiben vom 27. Januar bevollmächtigt, im Falle des katholischen Klerikers „wegen des Verdachts sexueller Grenzüberschreitungen“ den innerkirchlichen Gerichtsweg in erster Instanz zu beschreiten. Meier könne das Gerichtspersonal außerhalb seines Diözesangerichts beauftragen.
Katholische Kirche