Bislang war der Spielraum für Gewerbetreibende in der Memminger Altstadt vergleichsweise gering, um mit Außenwerbung auf sich beziehungsweise ihr Angebot aufmerksam zu machen. Digitale Bildschirme: nicht erlaubt, Aufkleber auf Schaufenstern: in der Regel nicht zugelassen. In der Vergangenheit hatten Einzelhändler deshalb immer wieder Kritik an den Vorgaben der Stadt geübt und betont, dass die Auflagen zu streng und vor allem auch veraltet seien. Und tatsächlich: Die sogenannte Werbeanlagensatzung der Stadt, die das Anbringen von Werbeschriften, Werbefahnen und sonstigen Tafeln an Gebäuden sowie deren Gestaltung regelt, stammt noch aus dem Jahr 1986. Sie soll vor allem zum Erhalt des historischen Altstadtbildes beitragen. Doch nun werden die Regelungen gelockert.
Stadt kommt Einzelhandel entgegen
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