Startseite
Icon Pfeil nach unten
Memmingen
Icon Pfeil nach unten

Zeitgemäße Werbung Einzelhandel Kritik: Stadt Memminger bessert nach fast 40 Jahren nach

Stadt kommt Einzelhandel entgegen

Digitale Werbung ist in der Memminger Altstadt künftig erlaubt

    • |
    • |
    Künftig haben Gewerbetreibende in der Memminger Altstadt mehr Möglichkeiten, mit Außenwerbung auf sich aufmerksam zu machen.
    Künftig haben Gewerbetreibende in der Memminger Altstadt mehr Möglichkeiten, mit Außenwerbung auf sich aufmerksam zu machen. Foto: Uwe Hirt

    Bislang war der Spielraum für Gewerbetreibende in der Memminger Altstadt vergleichsweise gering, um mit Außenwerbung auf sich beziehungsweise ihr Angebot aufmerksam zu machen. Digitale Bildschirme: nicht erlaubt, Aufkleber auf Schaufenstern: in der Regel nicht zugelassen. In der Vergangenheit hatten Einzelhändler deshalb immer wieder Kritik an den Vorgaben der Stadt geübt und betont, dass die Auflagen zu streng und vor allem auch veraltet seien. Und tatsächlich: Die sogenannte Werbeanlagensatzung der Stadt, die das Anbringen von Werbeschriften, Werbefahnen und sonstigen Tafeln an Gebäuden sowie deren Gestaltung regelt, stammt noch aus dem Jahr 1986. Sie soll vor allem zum Erhalt des historischen Altstadtbildes beitragen. Doch nun werden die Regelungen gelockert.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden