Hintergrund ist, dass Ausländer dort unter bestimmten Umständen weniger Kindergeld bekommen als Österreicher. Betroffen sind Arbeitnehmer, deren Kinder sich permanent in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Österreich koppelt die staatlichen Zahlungen seit einiger Zeit an die dortigen Lebenshaltungskosten. "Dieser Mechanismus stellt eine ungerechtfertigte mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit von Wanderarbeitnehmern dar", teilte das oberste Gericht der EU am Donnerstag mit (Rechtssache C-328/20).
EuGH: Kindergeld-Regeln in Österreich verstoßen gegen EU-Recht
Mit der Entscheidung gab der EuGH einer sogenannten Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission statt. Falls Österreich dem Urteil nicht nachkommt, kann die Kommission erneut klagen und eine Geldstrafe beantragen. Die Kindergeld-Regelung aus dem Jahr 2019 galt als Prestigeprojekt der damaligen Koalitionsregierung zwischen konservativer ÖVP und rechter FPÖ. Die Anpassung führte zu mehr Kindergeld, wenn Kinder etwa in Großbritannien oder Irland lebten. Die Zahlungen für Kinder in Rumänien beispielsweise wurden dagegen mehr als halbiert.
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