Was ist noch ärgerlicher als auf dem Weg in den Urlaub im Stau zu stehen? Richtig - geblitzt werden. Doch wie hoch sind die Strafen in Österreich bei zu schnell fahren, keine Rettungsgasse bei Stau, oder fahren ohne Vignette? In diesem Artikel geben wir einen Überblick über Strafen im Nachbarland. Alles rund um das Thema Bußgeld in Österreich erfahren Sie in unserem Überblick.
Geschwindigkeit: Was kostet zu schnell fahren in Österreich?
Die Österreicher sind schon immer sehr fleißig, was das Aufstellen von Blitzern angeht. Besonders innerorts ist mittlerweile in fast jedem Dorf ein teurer Fotoapparat installiert. Da kostet zu schnell Fahren laut Bußgeldrechner:
Innerorts:
- bis 20 km/h: 29 bis 60 Euro
- bis 30 km/h: 56 bis 72 Euro
- bis 40 km/h: ab 150 Euro
- 40 km/h bis 60 km/h: ab 300 Euro und ein Monat Fahrverbot
- 60 km/h bis 80km/h: ab 300 Euro und mindestens drei Monate Fahrverbot
- über 80 km/h: ab 300 Euro, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug und Nachschulung
Außerorts:
- bis 20 km/h: 29 - 50 Euro (Autobahn: 45 Euro)
- bis 30 km/h: 56 - 90 Euro (Autobahn: 60 Euro)
- 30 km/h bis 50 km/h: ab 150 Euro
- 50 km/h bis 70 km/h: ab 300 Euro und ein Monat Fahrverbot
- 70 km/h bis 90 km/h: ab 300 Euro und mindestans drei Monate Fahrverbot
- über 90 km/h: ab 300 Euro, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug und Nachschulung
Bei extremen Überschreitungen kann es sogar zu Beschlagnahmung des Fahrzeugs kommen.
Genaueres zu Bußgeldern bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich finden Sie hier.
Wie ist es, wenn man weiter nach Italien oder in die Schweiz möchte?
In Italien werden Geschwindigkeitsverstöße deutlich härter bestraft. Bei bereits 20 km/h zu schnell werden mindestens 175 Euro fällig. Auch wer bei Rot über die Ampel fährt muss mit mindestens 170 Euro rechnen. Warum die Strafen in Italien auch von der Uhrzeit abhängig sind, lesen sie hier. Sehr drastisch sind auch die Strafen, die der Bußgeldkatalog in der Schweiz für Verstöße vorsieht.
Rettungsgasse: Wie in Deutschland ist sie auch in Österreich Pflicht
Wer in Österreich außerorts bei Stau keine Rettungsgasse bildet, der muss mit bis zu 726 Euro Strafe rechnen. In Deutschland sind es übrigens "nur" 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg.
Wer haftet bei einem Vergehen in Österreich? Fahrer oder Halter?
Grundsätzlich gilt in Österreich die Fahrerhaftung. Zur schnellen und unkomplizierten Abwicklung bei zum Beispiel. fest installierten Blitzern, gibt es die sogenannte Anonymverfügung. Bei dieser wird über das Kennzeichen der Halter des Fahrzeugs bestimmt. Bis zu einem Bußgeld von 365 Euro kann somit die Strafe einfach bezahlt werden, ohne dass weitere Nachforschungen eingeleitet werden. Wird das Bußgeld innerhalb von Vier Wochen nicht gezahlt, wird ein reguläres Verfahren eingeleitet, wobei zusätzliche Kosten entstehen können.
Alkohol am Steuer: Was gilt in Österreich?
Genau so wie in Deutschland liegt die Grenze für Alkohol am Steuer laut Österreich.gv.at bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger, die den Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen, gilt ein absolutes Alkoholverbot.
- Ab 0,5 Promille Alkohol: mindestens 300 Euro*
- Ab 0,8 Promille Alkohol: mindestens 800 Euro und einen Monat Fahrverbot*
- Ab 1,6 Promille Alkohol: mindestens 1600 Euro und mindestens 6 Monate Fahrverbot*
*Die angegebenen Geldstrafen sind Mindestbeträge.
Bei Wiederholungstätern kann die Strafe noch höher ausfallen.
Fahren in Österreich ohne Vignette
Wer auf Österreichs Autobahnen unterwegs sein möchte, der muss Maut bezahlen. Wer ohne die Vignette erwischt wird, muss 120 Euro sogenannte Ersatzmaut zahlen. (Zum Vergleich die 10 Tage Vignette für einen PKW kostet momentan 11,50 Euro). Man sollte aber auch darauf achten, dass die Vignette gut sichtbar an der Frontscheibe befestigt ist und auch das Gültigkeitsdatum stimmt. Wer eine Vignette an einem anderen Fahrzeug wiederverwendet, muss übrigens 240 Euro Strafe zahlen.
Was passiert, wenn ich ein Bußgeld nicht bezahle?
Deutschland und Österreich haben ein Vollstreckungsabkommen unterschrieben. Dabei können in Österreich verhängte Bußgelder ab einer Höhe von 25 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Dabei ist zu beachten, dass neben der eigentlichen Strafe auch noch eine Bearbeitungsgebühr anfallen kann. Wenn die Strafe nicht in Deutschland vollstreckt wird, bleibt der Strafzettel in Österreich trotzdem bestehen. In einer Polizeikontrolle kann das Bußgeld eingefordert werden. Ansonsten kann die Einreise beziehungsweise die Weiterfahrt untersagt werden.
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