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Bußgeld am Gardasee/Italien: So teuer kann es für Autofahrer werden

Achtung Autofahrer

Bußgeld: So teuer wird's auf dem Weg zum Gardasee und in Italien

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    Die Carabinieri in Italien können Bußgelder direkt vor Ort abkassieren.
    Die Carabinieri in Italien können Bußgelder direkt vor Ort abkassieren. Foto: Cecilia Fabiano, dpa (Symbolbild)

    Auf dem Weg zum Gardasee in Italien kann es Autofahrer schnell treffen: Einmal kurz nicht aufgepasst - und schon blitzt es am Straßenrand. Wer zu schnell unterwegs war, muss teilweise tief in die Tasche greifen. Und das nicht nur bei zu hoher Geschwindigkeit.

    Wer mit dem Auto vom Allgäu zum Gardasee nach Italien fährt, muss freilich erst mal durch Österreich - hier gelten freilich eigene Regeln - oder eben durch die Schweiz. Das Wichtigste zum Thema Bußgeld am Gardasee und in Italien erfahren Sie hier in unserem Überblick.

    Geschwindigkeit: Welche Strafen drohen Rasern in Italien?

    Beim Thema Geschwindigkeit-Überschreitung verstehen die Carabinieri keinen Spaß: Wer am Gardasee und in Italien zu schnell fährt, dem drohen laut ADAC saftige Strafen:

    • 20 km/h zu schnell: ab 175 Euro*
    • Über 50 km/h zu schnell: ab 545 Euro
    • Über 60 km/h zu schnell: bis zu 2000 Euro plus Führerscheinsperre von 6 bis 12 Monaten
    • Bei Rot über die Ampel: ab 170 Euro*

    (* Das sind die sogenannten Mindestbußen tagsüber - nachts von 22 bis 7 Uhr früh ist das Bußgeld sogar um ein Drittel höher)

    Bei Wiederholungstätern können die Carabinieri den Führerschein auch dauerhaft einkassieren.

    Auf dem Weg nach Italien über Österreich können Autofahrer auch geblitzt werden. In der Alpenrepublik drohen ab einer Tempo-Überschreitung von 20 km/h mindestens 30 Euro Bußgeld. Wer über 50 km/h zu schnell ist, muss bis zu 5000 Euro hinblättern. In Fällen besonders rücksichtsloser und gefährlicher Raserei kann die österreichische Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen. Beispielsweise bei Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 60 km/h innerorts sowie 70 km/h außerorts.

    Wer über die Schweiz an den Gardasee nach Italien fährt, muss ebenfalls aufpassen: Dort kassiert die Polizei mindestens 180 Euro bei einer Überschreitung von 20 km/h. Die Schweiz ist ebenfalls bekannt für ihr rigoroses Vorgehen gegen Temposünder (Hier der Bußgeldkatalog Schweiz). Auch hier kann das Auto bei extremen Verstößen eingezogen werden. Grundlage hierfür ist der sogenannte Rasertatbestand. Für Aufsehen hatte 2014 der Fall eines Deutschen gesorgt: Er raste mit seinem Auto mit über 200 km/h auf einer Autobahn in der Schweiz - bei erlaubten 120 km/h. Der Mann wurde daraufhin zu einer Haftstrafe verurteilt, sein eingezogenes Auto wurde versteigert.

    Alkohol am Steuer: Kann auch in Italien das Auto beschlagnahmt werden?

    Besonders streng reagiert der italienische Gesetzgeber inzwischen auf Alkohol am Steuer.

    • Ab 0,5 Promille Alkohol: mindestens 545 Euro
    • Ab 1,5 Promille Alkohol drohen eine Geldbuße von 6000 Euro und eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr

    Bei Alkoholfahrten in schweren Fällen kann der Führerschein für maximal zwei Jahre eingezogen werden. Die Carabinieri können zudem das Fahrzeug ohne Entschädigung beschlagnahmen - ähnlich wie nun in Österreich.

    Handy am Steuer: Verliere ich in Italien meinen Führerschein?

    Telefonieren am Steuer ist in Italien und am Gardasee laut ADAC nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Wer dagegen sein Handy am Steuer nutzt und die Hände vom Lenkrad nimmt, muss neben einer Geldstrafe auch mit einem Fahrverbot an Ort und Stelle rechnen.

    • Handy am Steuer: ab 165 Euro

    Die Regierung Meloni will zudem einen Führerscheinentzug von bis zu 15 Tagen für Handy-Nutzer am Steuer durchsetzen. Wird durch das Telefonieren oder Simsen ein Unfall ausgelöst, soll sich die Dauer verdoppeln.

    Welche Strafen müssen Falschparker in Italien bezahlen?

    Am Gardasee und in Italien gibt es darüber hinaus weitere Bußgelder für diese Verstöße:

    • Falsch parken: ab 45 Euro
    • Sicherheitsgurt nicht angelegt: ab 85 Euro
    • Unberechtigtes Befahren einer Zona a traffico limitato (ZTL, verkehrsbeschränkte Zone): ab 100 Euro
    • Unberechtigt parken in einer ZTL: ab 42 Euro plus Verfahrenskosten

    Wer haftet in Italien: Der Fahrer oder der Halter?

    Der Fahrer eines Fahrzeugs und dessen Halter haften nach italienischem Recht gemeinsam. Ist also der Fahrer bei einem Verstoß nicht bekannt, muss der Halter die Geldbuße bezahlen - beziehungsweise bei Mietfahrzeugen der Mieter.

    Stellen die Carabinieri einen Verstoß an Ort und Stelle fest, fordern sie die Geldbuße direkt bei der Fahrerin oder beim Fahrer ein. Wird das Geld nicht vor Ort bezahlt, müssen ausländische Fahrer den Betrag üblicherweise als Sicherheitsleistung hinterlegen. Die Carabinieri können das Auto beschlagnahmen, bis die Kaution bezahlt ist.

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    Stellt dagegen die automatische Verkehrsüberwachung einen Verstoß fest, bekommt die Halterin oder der Halter den Bußgeldbescheid per Post nach Hause geschickt.

    Achtung: Hat der Verstoß nach dem italienischen System Punkte zur Folge, muss die Halterin oder der Halter die Personalien und Führerscheindaten des Fahrers schriftlich mitteilen - dazu wird er im Bußgeldbescheid aufgefordert. Ansonsten muss sie oder er mit einer weiteren Geldbuße in Höhe von etwa 300 Euro rechnen.

    Was ist, wenn ich das Bußgeld nicht bezahle?

    Wenn vor allem bei Tempoverstößen der Bußgeldbescheid erst nach dem Urlaub im Briefkasten landet, rät der ADAC: Keinesfalls ignorieren, sondern genau prüfen und bezahlen, wenn der Vorwurf stimmt.

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    Wer nämlich aufs Aussitzen setzt, sollte unbedingt wissen: Das Bundesamt für Justiz in Deutschland kann Strafen auch aus Italien nachträglich vollstrecken - ab einer Grenze von 70 Euro. Die Frist für die Vollstreckung italienischer Bußgelder beträgt fünf Jahre. Der italienische Bußgeldbescheid (Protokollbescheid) muss ausländischen Haltern übrigens innerhalb von 360 Tagen zugestellt werden.

    Und Vorsicht: Wenn man das Bußgeld nicht innerhalb der Frist von 60 Tagen nicht bezahlt, verdoppelt sich der Betrag.

    Was passiert, wenn ich keine Maut in Italien bezahle?

    Wer auf den Mautstraßen und Autobahnen am Gardasee keine Maut bezahlt, dem drohen saftige Strafen. Da es in Italien verschiedene Autobahnbetreiber-Gesellschaften für einzelne Streckenabschnitte gibt, ist die Maut-Situation häufig verwirrend.

    In der Regel ziehen Autofahrer ein Ticket bei der Auffahrt auf die Autobahn, das sie bei der Abfahrt bezahlt - gemäß der gefahrenen Strecke. Für manche Autobahnabschnitte wird an Mautstationen eine Pauschale verlangt. Der ADAC empfiehlt daher, sich dort immer eine Quittung geben zu lassen.

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    Falls es Probleme an Mautstationen gibt - wenn Autofahrer die Maut aus technischen Gründen nicht bezahlen können oder versehentlich die falsche Spur nutzen - müssen sie die Maut nachträglich bezahlen: bei den Servicestellen der Autobahngesellschaft „Punto Blu“ an größeren Rastplätzen oder innerhalb von 15 Tagen per Überweisung an die Autobahngesellschaft.

    Wer die Maut nicht rechtzeitig nachbezahlt, bekommt Post vom italienischen Inkassobüro Nivi SpA und später in der Regel von einem deutschen Inkassounternehmen. Darüber werden die nachträglichen Mautforderungen italienischer Autobahngesellschaften geltend gemacht - inklusive Bearbeitungsgebühren.

    Über ein gerichtliches oder europäisches Mahnverfahren sowie durch eine zivilrechtliche Klage können zivilrechtliche Mautnachforderungen vollstreckt werden. Es gibt bereits deutsche Gerichtsentscheidungen, in denen Mautnachforderungen durchgesetzt werden konnten.

    Wann wird es an Mautstationen in Italien richtig teuer?

    An den Mautstationen am Gardasee und in Italien sind die Fahrspuren gemäß der Bezahlarten beschildert. Wer sich falsch eingeordnet hat und dann im Nachhinein die Spur wechselt, rückwärts fährt oder wendet, kann mit einem Bußgeld von mindestens 422 Euro und einem Fahrverbot von bis zu sechs Monaten belegt werden.

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