In Österreich gilt ab Montag, 22. November, ein bundesweiter Lockdown für alle. Das öffentliche Leben wird aufgrund der aktuellen Corona-Lage sowohl für Ungeimpfte als auch für Geimpfte und Genesene weitestgehend eingeschränkt. Doch welche Regeln gelten konkret und wie lange dauern die Einschränkungen an? Die wichtigsten Maßnahmen und Infos zum Lockdown in Österreich im Überblick:
Beginn und Ende des Lockdowns
Die Lockdown-Regeln treten am Montag, den 22. November in Kraft. Vorerst sollen die Maßnahmen 20 Tage gelten, also bis einschließlich Sonntag, den 12. Dezember. Danach soll für Geimpfte und Genesene wieder geöffnet werden. Für Ungeimpfte werden die strikten Regelungen allerdings auch nach rund drei Wochen weiter gelten.
Ausgangsbeschränkungen
Österreicherinnen und Österreicher dürfen ihre Wohnungen nur aus bestimmten Gründen verlassen. Dazu zählen Arbeit und die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens. Außerdem bleiben Arztbesuche, Gesundheitsdienstleistungen und der Weg zum Impfen oder Testen erlaubt.
Auch der Weg zur Schule oder Uni ist weiterhin gestattet, ebenso wie Behördengänge, die Betreuung von Angehörigen und Erholung im Freien.
Kontaktbeschränkungen
Kontakte sind nur zu engsten Familienangehörigen und wichtigen Bezugspersonen erlaubt. Außerdem soll an öffentlichen Orten zwischen Personen aus unterschiedlichen Haushalten ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Diese Regel gilt auch am Arbeitsplatz.
Schule
Die Schulen bleiben offen, aber in den Gebäuden gilt Maskenpflicht - auch im Unterricht. Die österreichische Regierung plädiert allerdings dafür, dass Schüler, "dort, wo dies möglich ist", zuhause unterrichtet werden.
Handel
Läden, die Grundgüter verkaufen, bleiben geöffnet. Dazu zählen Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Zeitungs- und Zigarettenläden, die Post, Banken und Tankstellen. Alle anderen Läden, darunter fallen sogenannte körpernahe Dienstleister wie Friseure oder Kosmetiker, müssen vorübergehend schließen.
Gastronomie und Hotels
Gastronomie und Hotels machen ebenfalls zu. Immerhin dürfen Restaurants Speisen und Getränke zum Mitnehmen und Liefern anbieten. Diese dürfen aber nicht im Umkreis von 50 Metern rund um das jeweilige Lokal gegessen beziehungsweise getrunken werden. Kantinen und Betriebsrestaurants bleiben geöffnet.
Hotelgäste, die bereits vor dem Lockdown in eine Herberge eingecheckt sind, dürfen bis zum Ende ihrer Buchungszeit bleiben. Außerdem darf aus beruflichen Gründen in Hotels übernachtet werden.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Alle Kultur- und Freizeitstätten müssen ihre Pforten schließen. Kino-, Theater- oder Museumsbesuche sind genauso wenig möglich, wie ein Tag im Schwimmbad, Zoo oder Freizeitpark. Auch Bibliotheken, Casinos, Tanzschulen und Bordelle machen zu.
Arbeit
Am Arbeitsplatz gilt, wie bereits vor dem Lockdown, die 3G-Regel (geimpft, getestet oder genesen). Schnelltest sind ebenso gültig, wie PCR-Tests, müssen aber in einer offiziellen Test-Einrichtung durchgeführt werden. Am Arbeitsplatz gilt zudem FFP-2 Maskenpflicht, sofern keine Trennwände oder Plexiglasscheiben angebracht sind. Die österreichische Regierung empfiehlt jedoch Home-Office für alle Berufsgruppen, für die das möglich ist.
Pflegeheime und Krankenhäuser
In Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern gelten für Besucher strenge Corona-Regeln. Sie müssen entweder geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen. Klinik-Patienten dürfen außerdem nur einen Besucher pro Woche empfangen. In Pflegeheimen sind je Bewohner zwei Besucher am Tag erlaubt.
Sport
Der Breitensport in Vereinen kommt komplett zum Erliegen. Auch Skifahren ist nicht erlaubt. Outdoor-Anlagen dürfen zusammen mit angehörigen des eigenen Haushalts oder engen Bezugspersonen genutzt werden.
Profisport-Veranstaltungen finden hingegen weiter statt. Allerdings ohne Zuschauer.
Einreise nach Österreich
Touristische Reisen nach Österreich sind in der Zeit des Lockdowns nicht gestattet. Ausgenommen sind die Gemeinden Jungholz und Kleinwalsertal. Eine Bergtour in Österreich gilt - wenn man mit dem Auto einreist - als touristische Reise und geht derzeit nicht. Aber: Ein Sprecher des Innenminiteriums gegenüber unserer Redaktion: „Wenn Sie zu Fuß eine Bergtour von Deutschland aus starten und dann die österreichische Grenze überschreiten, dann wird Sie niemand zur Rechenschaft ziehen. Eine Anreise mit dem Auto nach Österreich gilt aber als touristischer Ausflug und ist derzeit nicht möglich“.
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