Die österreichische Bundesregierung plant, die Corona-Maßnahmen bis zum Sommer in zwei Schritten zu lockern. Das wurde am Mittwoch vom Ministerrat bekannt gegeben.
Der erste Schritt erfolgt bereits am Donnerstag. Die Infektionszahlen seien weiter rückläufig. Auch die Anzahl der Hospitalisierungen gehe zurück. 336 Neuinfektionen gab es am Mittwoch, so wenige wie zuletzt im September 2020, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). "Wir sehen eigentlich recht entspannt den nächsten Wochen entgegen und wenn die epidemiologische Lage so bleibt, dann steht auch weiteren Öffnungsschritten Anfang Juli nichts mehr im Weg", sagt Mückstein auf einer Pressekonferenz. (Lesen Sie auch: Reisen wird leichter: Österreich ist kein Corona-Risikogebiet mehr)
Rund die Hälfte der impfbaren Bevölkerung in Österreich sei laut derzeitigem Stand zumindest einmal geimpft. "Und das alles mit Aussicht auf den 1. Juli, wo bis auf die 3-G-Regel de facto alle Einschränkungen und Maßnahmen in letzter Konsequenz auch fallen gelassen werden, die vor allem Gastronomie, Hotellerie, die Freizeitbetriebe und die Veranstaltungen betreffen", sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).
Das gilt jetzt bei der Einreise
Online-Registrierung entfällt für Personen aus Ländern mit stabiler Infektionslage (unter anderem Deutschland), wenn ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) erbracht wird.
- Wer allerdings einen Corona-Test erst nach der Einreise in Österreich durchführt, muss sich weiterhin im Voraus online registrieren.
- Die Regelung für die Einreise aus Risikostaaten oder Virusvariantengebieten bleibt unverändert.
Die wichtigsten Lockerungen im Detail
- Sperrstunde: Die Sperrstunde wird von 22 auf 24 Uhr ausgeweitet, die Auslastung für Kultureinrichtungen wird von 50 auf 75 Prozent erhöht und die Masken- und Abstandspflicht bei Zusammenkünften von bis zu acht Menschen entfällt.
- Gastronomie: In der Innengastronomie sind maximal acht Erwachsene, in der Außengastronomie 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder pro Tisch erlaubt. Diese Grenzen gelten auch bei Treffen im privaten Bereich. Bei Zusammenkünften von bis zu acht Personen ist auch keine Maske vorgeschrieben. Die Abstandsregel gilt ebenfalls nicht. Kellner müssen aber auch im Freien weiter Maske tragen.
- Handel: Beim Handel und in Museen wird die Quadratmeter/Kunde-Zahl von 20 auf zehn beschränkt. Begleitend wird der Mindestabstand auf einen Meter halbiert.
- Veranstaltungen: Die Maskenpflicht, die draußen noch bei Veranstaltungen gegolten hat, entfällt.
- Freizeit: In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) bereitzuhalten, muss aber nicht mehr im Vorfeld nachgewiesen werden (zehn Quadratmeter pro Kunde).
- Musikverein: Erleichterungen gibt es auch für Musikvereine und Chöre. Diese dürfen ab Donnerstag wieder ohne Quadratmeterbeschränkung proben. Erlaubt sind hier bis zu 50 Personen innen sowie außen (mit der 3G-Regel).
- Verkehr: Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben, ein 3-G-Nachweis ist jedoch erforderlich. Seil- und Zahnradbahnen können bis zu 75 Prozent gefüllt werden.
- Schule: Was die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit angeht, sind nun 50 Teilnehmer zugelassen. Das gilt auch für betreute Ferienlager.
- Kirche: Bei öffentlichen Gottesdiensten im Freien muss keine FFP2-Maske mehr getragen werden. Der Mindestabstand wird auf einen Meter halbiert. Die römisch-katholische Kirche schreibt in geschlossenen Räumen das Tragen von FFP2-Masken weiterhin vor. Beim Empfang der Kommunion treten die Gläubigen weiterhin mindestens zwei Meter zur Seite. Auch bei der Beichte bleibt der Mindestabstand von zwei Metern aufrecht.
Am 1. Juli folgt dann der zweite Schritt. Dann könnte eine Beschränkung bei der Sperrstunde komplett aufgehoben werden.
Uneinigkeit gebe es aber offenbar noch darüber, ob die Nachtgastronomie am 1. Juli wieder aufsperren darf.