Das Nachbarland Österreich gilt seit Sonntag als Hochrisikogebiet. Können Wintersportler dennoch einfach über die Grenze in die österreichischen Skigebiete fahren? Für geboosterte Tagesausflügler ändert sich nichts.
Wer sich jedoch länger in Österreich aufhält oder noch keine dritte Impfung erhalten hat, muss zusätzliche Regeln beachten. Ein Überblick:
- Einreise: Einreisende nach Österreich müssen nach Angaben des dortigen Sozialministeriums einen Impf- oder Genesenen-Nachweis und zusätzlich ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Für Geboosterte reicht der Impfnachweis. Wer die erforderlichen Dokumente nicht vorzeigt, muss sich registrieren und zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese kann frühestens am fünften Tag per negativem Testergebnis beendet werden. Von diesen Corona-Einreiseregeln nicht betroffen sind die beiden österreichischen Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal.
- Rückreise: Es gilt die 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet). Vor der Rückkehr nach Deutschland ist nach Angaben des Innenministeriums außerdem eine digitale Einreise-Anmeldung auszufüllen. Eine Ausnahme bilden Grenzpendler. Geimpfte und Genesene sind von der zehntägigen Quarantänepflicht befreit.
- Tagestourismus: Menschen, die sich maximal 24 Stunden in Österreich aufgehalten haben und nach Deutschland einreisen, benötigen laut Thomas Schinkel, Sprecher der Bundespolizei, keine digitale Einreise-Anmeldung. Erforderlich ist aber nach wie vor ein 3G-Nachweis.
Bei der Einreise nach Österreich gibt es laut Bernhard Gruber, Sprecher der Landespolizeidirektion Tirol, für Tagestouristen keine Ausnahmen. Wer also für einen Ausflug ins Nachbarland will, muss genesen oder geimpft sein und benötigt zusätzlich einen PCR-Test oder eine Booster-Impfung. - Skifahren: Ski- und Snowboard-Fahrer brauchen, wie im Allgäu auch, einen 2G-Nachweis (Geimpft oder Genesen), um die Bergbahnen in Österreich nutzen zu dürfen. (Lesen Sie auch: Tannheimer Tal: Das bietet das Hochtal für Skifahrer, Langläufer und Tourengänger)
- Gastronomie: Auch im Restaurant oder in der Hütte müssen Gäste einen 2G-Nachweis vorlegen.
- Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen und bei einem Abstand von unter zwei Metern im Freien gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
In Italien gelten seit Jahresbeginn auch strengere Regeln auf den Skipisten: Der Helm wird für einige und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für alle Pflicht. Einen Überblick lesen Sie hier.