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Regeln fürs Skifahren in Italien: Helm und Haftpflichtversicherung auf der Piste

Vorschriften auf der Skipiste

Neue Regeln fürs Skifahren in Italien - Helm und Versicherungsnachweis sind teils Pflicht

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    Skifahrerinnen und Skifahrer aufgepasst: Auf den Pisten in Italien gelten seit Januar neue Regeln. Für bestimmte Personen ist das Tragen eines Helms beispielsweise Pflicht.
    Skifahrerinnen und Skifahrer aufgepasst: Auf den Pisten in Italien gelten seit Januar neue Regeln. Für bestimmte Personen ist das Tragen eines Helms beispielsweise Pflicht. Foto: Matthias Bein, dpa (Symbolbild)

    Skier und Stöcke auf der Piste sind klar, anders lässt es sich auch schlecht fahren. Ein bisschen Proviant oder Geld für die Einkehr in der Hütte – auch das haben sicherlich einige Wintersportlerinnen und -sportler dabei. Aber einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung? Ja, auf den Skipisten in Südtirol und ganz Italien ist das jetzt Pflicht.

    Zum Januar hat die Regierung die Sicherheitsbestimmungen auf den Skipisten verschärft. Neben dem Nachweis einer Haftpflichtversicherung ist auch das Tragen eines Helms für die bis 18-Jährigen verpflichtend.

    Was seit Januar 2022 auf den Skipisten in Italien und Südtirol gilt

    • Skifahrerinnen und Skifahrer müssen einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung dabeihaben. Wer Mitglied in einer Sektion des Deutschen Alpenvereins (DAV) ist, hat laut dem DAV automatisch auch eine Sporthaftpflichtversicherung, die eintritt, „wenn keine eigene private Haftpflichtversicherung besteht“, schreibt der Verein. Der DAV empfiehlt auf seiner Webseite, den Mitgliedsausweis und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Alpinen Sicherheits Service (ASS) auf der Piste immer mitzuführen.
    • Alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrerinnen und -fahrer bis 18 Jahre sind nach Angaben des Vereins zudem verpflichtet, einen Helm zu tragen. Der Helm müsse CE-zertifiziert sein. „Grundsätzlich empfiehlt der DAV auch allen Erwachsenen einen Skihelm zu tragen, um Kopfverletzungen vorzubeugen".
    • Ab 0,5 Promille bekommen alkoholisierte Skifahrende eine Geldbuße, schreibt der DAV auf seiner Webseite weiter. Ab 0,8 Promille gilt es sogar als Straftat, wer sich dann noch auf Skiern auf die Piste begibt.

    Das droht bei Verstoß gegen die neuen Regeln auf den Pisten in Italien

    Wer trotz fehlenden Versicherungsschutzes auf den Skipisten in Italien und Südtirol unterwegs ist, dem drohen laut dem ADAC Bußgelder in Höhe von 100 bis 150 Euro. Auch könne der Skipass entzogen werden. „Ob die eigenen Kinder mitversichert sind, richtet sich nach der jeweiligen Police und kann nicht allgemeingültig beantwortet werden“, schreibt der Automobilclub.

    Und wie sieht es beim Alkohol aus? Wer mit einem Alkoholpegel ab 0,5 Promille auf der Skipiste erwischt wird, müsse mit einem Bußgeld zwischen 250 und 1000 Euro rechnen.

    Gelten die neuen Regeln auch auf Skipisten in Deutschland, Österreich oder der Schweiz?

    Nein, bislang schreibt nur die italienische Regierung vor, dass ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mitgeführt werden muss. Eine Helmpflicht gibt es auf deutschen Skipisten nicht, ebenso wenig in der Schweiz. In Österreich hat die Regierung zwar eine Helmpflicht für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr festgelegt, doch die Umsetzung ist den Bundesländern überlassen.

    Konkret gilt die Pflicht zum Tragen eines Helms laut dem Österreichischen Touristenklub (ÖTK) in folgenden Bundesländer:

    • Salzburg
    • Oberösterreich
    • Steiermark
    • Niederösterreich
    • Kärnten
    • Burgenland
    • Wien

    In Tirol und Vorarlberg gebe es derzeit keine gesetzliche Regelung. Vorarlberg hat laut dem ÖTK lediglich eine öffentliche Empfehlung für das Tragen von Skihelmen ausgesprochen.

    Ein Helm kann beim Skifahren zusätzlichen Schutz bieten.
    Ein Helm kann beim Skifahren zusätzlichen Schutz bieten. Foto: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)

    Diese Verhaltensregeln gelten international beim Skifahren

    Neben den landesspezifischen Vorgaben auf den Skipisten sollten Wintersportlerinnen und -sportler auch die offiziellen Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbands (FIS) beachten:

    • Beim Skifahren Rücksicht auf andere Wintersportlerinnen und -sportler nehmen: Jede Skifahrerin und jeder Skifahrer muss sich stets so verhalten, dass sie oder er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
    • Geschwindigkeit beim Skifahren dem Gelände anpassen: Jede und jeder Skifahrende muss auf Sicht fahren. Sie oder er muss die Geschwindigkeit und Fahrweise dem eigenen Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen anpassen.
    • Auf die richtige Fahrspur kommt es an: Die oder der von hinten kommende Skifahrende muss die Fahrspur so wählen, dass sie oder er vor ihm fahrende Skifahrerinnen und Skifahrer nicht gefährdet.
    • Überholen auch beim Skifahren nur mit ausreichend Abstand: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der der oder dem überholten Skifahrenden für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
    • Erst schauen, dann auf eine Piste einfahren: Jede Skifahrerin und jeder Skifahrer, die oder der in eine Piste einfährt oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere möglich ist.
    • An engen Stellen nicht anhalten: Jede und jeder Skifahrende muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Gestürzte Skifahrerinnen und Skifahrer müssen eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
    • Wer zu Fuß weiter will, muss am Rand laufen: Skifahrende, die aufsteigen oder zu Fuß absteigen, müssen den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.
    • Beim Skifahren Schilder und Markierungen beachten: Alle Skifahrenden müssen Markierungen und Ausschilderungen beachten.
    • Bei Skiunfall anhalten und helfen: Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
    • Ausweispflicht bei Skiunfällen: Skifahrerinnen und Skifahrer, ob Zeugen oder Beteiligte, ob verantwortlich oder nicht, müssen im Falle eines Unfalles ihre Personalien angeben.

    Hinweis: Diese Verhaltensregeln gelten laut dem Internationalen Skiverband nicht nur für Skifahrerinnen und Skifahrer, sondern für alle Wintersportlerinnen und -sportler.

    Unfallstelle absichern - und zwar richtig: Damit andere Wintersportler gewarnt werden, muss die Unfallstelle deutlich erkennbar abgegrenzt sein. Stecken Sie dazu Skier, Skistöcke oder Snowboards in zehn Metern Entfernung oberhalb der Unfallstelle überkreuzt in den Schnee. Zusätzlich empfiehlt es sich, einen Wachtposten aufzustellen, um andere von der Unfallstelle fernzuhalten und zu warnen. 
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    Skifahren, snowboarden, rodeln: Immer wieder kommt es beim Wintersport zu Unfällen. Wie Sie in einer Notsituation richtig reagieren und Erste Hilfe leisten.

    Diese Notrufnummern sollten Sie auf der Piste kennen

    Notrufnummern in Deutschland:

    • Bergwacht: 112
    • Rettung: 112
    • Polizei: 110
    • Feuerwehr: 112

    Notrufnummern in Österreich:

    • Bergrettung: 140
    • Rettung: 144
    • Polizei: 133
    • Feuerwehr: 122

    Notrufnummern in Italien:

    • Notruf: 118

    Notrufnummern in der Schweiz:

    • Bergrettung: 144
    • Rettungsflugwacht: 1414

    Europaweiter Notruf: 112

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