Das stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil fest (V2/2021-12). Auch wenn die entsprechende Verordnung legitime Ziele verfolgt habe, so sei die letzte Verabschiedung von Verstorbenen weder "wiederhol- noch substituierbar" und stelle einen besonders schweren Eingriff in das Recht auf Privatleben dar.
Die Maßnahme sei unverhältnismäßig gewesen, befand das Gericht.
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Geklagt hatte eine Frau, die wegen des Limits von 50 Personen nicht an der Bestattung ihrer Tante teilnehmen konnte. Die entsprechende Verordnung trat Ende 2020 in Kraft und galt einige Wochen lang.
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