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2G im Einzelhandel - Böllerverbot Silvester 2021 - Bund und Länder beschließen schärfere Regeln

Neue Corona-Regeln

2G im Einzelhandel, Böllerverbot und strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte beschlossen

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    Im Einzelhandel sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen haben zukünftig nur noch geimpfte oder genesene Menschen Zutritt.
    Im Einzelhandel sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen haben zukünftig nur noch geimpfte oder genesene Menschen Zutritt. Foto: Carsten Koall, dpa (Symbolbild)

    Bund und Länder haben am Donnerstag neue, bundesweite Corona-Maßnahmen beschlossen. Einige Regeln gelten in Bayern bereits, andere sind auch im Freistaat neu.

    Die neuen Corona-Beschlüsse auf einen Blick:

    • Strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
    • Apotheker und Zahnärzte dürfen künftig impfen
    • Bundesweit 2G für Geschäfte und Freizeitveranstaltungen
    • Diskotheken werden bei hohen Inzidenzen geschlossen (gilt in Bayern bereits)
    • Böllerverbot: Verkauf von Feuerwerk an Silvester 2021 verboten
    • Maskenpflicht für Schulen soll generell gelten (gilt in Bayern bereits)
    • Starke Zuschauer-Einschränkung bei Großveranstaltungen (gilt in Bayern bereits)
    • Geisterspiele in Bayern ab dem Wochenende

    Die Bund-Länder-Runde mit der scheidenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) sowie den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschloss am Donnerstag auch eine deutliche Reduzierung der Zuschauerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und ähnliche Großveranstaltungen.

    Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15 000 sein. Volle Fußballstadien wie teilweise noch am vergangenen Wochenende wird es damit vorerst nicht mehr geben.

    Geimpfte und Genesene sind von Kontaktbeschränkungen ausgenommen

    Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dem Beschluss zufolge auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen beziehungsweise Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten auch ohne gemeinsamen Wohnsitz als ein Haushalt. Die Regelung gilt nicht für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

    In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.

    Böllerverbot auf beliebten Plätzen

    Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr - wie schon im vergangenen - verboten sein. Auf besonders publikumsträchtigen Plätzen soll es zudem ein Feuerwerksverbot geben. Für betroffene Unternehmen ist eine Kompensation im Rahmen der geplanten Wirtschaftshilfen vorgesehen.

    Vereinbart wurde ferner, dass Clubs und Diskotheken bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen werden müssen. Dies gilt spätestens ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. In den Schulen gilt generell eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.

    Zahnärzte, Apotheker und Pflegekräfte sollen impfen

    Um die Impfkampagne zu beschleunigen, können sich daran künftig auch Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte beteiligen. Dazu soll es später auch eine gesetzliche Regelung geben.

    Der Bund sagt in dem Beschlusspapier zu, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte beispielsweise in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen auf den Weg zu bringen. Bund und Länder begrüßen es zudem, dass der Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will.

    Bayern will nach Worten von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schon an diesem Freitag die angekündigte weitere Verschärfung der Corona-Maßnahmen beschließen. Wie unter anderem für Fußballstadien - mehr dazu lesen Sie hier.

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