Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist erstmals in einem Hausschweine-Bestand in Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten. Das berichtete das Bundeslandwirtschaftsministerium am Montagabend. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – habe die Tierseuche in Proben nachgewiesen, nachdem vermehrt Todesfälle bei Mastschweinen in einem Betrieb in der Region Rostock aufgetreten waren.
Bisher gab es in Mecklenburg-Vorpommern keine Fälle von ASP – weder bei Wildschweinen, noch bei Hausschweinen, so das Ministerium. Die zuständige Behörde vor Ort müsse nun anordnen, dass alle Tiere des Bestands getötet und unschädlich beseitigt werden.
ASP-Fälle waren seit September 2020 in Brandenburg (Wild- und Hausschweine) und in Sachsen (Wildschweine) aufgetreten. Allein bis September 2021 wurden in Deutschland 2070 betroffene Wildschweine erfasst, davon 1622 in Brandenburg und 448 in Sachsen. In Brandenburg hatte man die Schweinepest zudem in zwei Kleinstbeständen und in einem Bio-Betrieb mit 200 Schweinen bei Hausschweinen nachgewiesen.
Afrikanische Schweinepest bislang nicht in Bayern aufgetreten
In Bayern sind bislang keine Fälle der Schweinepest aufgetreten. Das bayerische Umweltministerium setzt nach eigenen Angaben auf Hunderte Kilometer Zaun, eine Hundestaffel, Drohnen, Wärmebildkameras und finanzielle Anreize für Jäger, die den Bestand der Wildschweine reduzieren sollen. Für jedes erlegte Wildschwein in der Grenzregion zu Thüringen, Sachsen und Tschechien gibt es demnach 100 Euro, in anderen Regionen Bayerns 70 Euro.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) im Überblick
- Die ASP wurde von Afrika nach Europa eingeschleppt. Betroffen sind Länder wie Polen, Bulgarien und Rumänien, zunehmend tritt das Virus aber auch in Deutschland auf.
- Die Afrikanische Schweinepest führt bei Wild- und Hausschweinen häufig nach kurzer Krankheit zum Tod.
- Für Menschen ist die Seuche ungefährlich. "Auch vom Verzehr von gegebenenfalls kontaminiertem Fleisch geht keine Gefahr für die Gesundheit aus", so das Ministerium.
- Wird die Afrikanische Schweinepest bei einem toten Wildschwein nachgewiesen, wird um den Fundort im Umkreis von 15 Kilometern ein „gefährdetes Gebiet“ festgelegt. In diesem Bereich ist die Jagd auf alle Tierarten verboten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht aufzuschrecken, zu versprengen und in Bewegung zu bringen.
- Bricht die Seuche in einem Betrieb aus, in dem Hausschweine gehalten werden, muss der gesamte Bestand getötet und unter strengen Auflagen beseitigt werden. In einem Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern direkt um den betroffenen Hof darf kein Schwein in die Betriebe oder aus den Ställen heraus transportiert werden.
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