Kurz vor 12 Uhr betrat der angeklagte Stephan Balliet mit Hand- und Fußfesseln den Gerichtssaal. Er wurde von maskierten Spezialkräften begleitet. Der Mann, dem zwei Morde und mehrere Mordversuche unter anderem an 52 Gläubigen in einer Synagoge in Halle vorgeworfen werden, erschien in Jeans, schwarzer Jacke und Turnschuhen. Er trug einen Mundschutz. Die Haare waren kurz geschoren. Der Angeklagte blickte sich ernst im Saal um und schaute ruhig in die Kameras. Kurz nach Beginn der Verhandlung kündigte er an: "Ich würde eine Aussage machen."
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Vor Gericht nur hat er aber nur unwillig über seinen Werdegang und seine Familie berichtet. "Die Tat hat keinen Bezug zu meiner Familie", sagte der 28-Jährige am Dienstag kurz nach Beginn des Prozesses. "Man fragt sich natürlich, wie man solche Taten verhindern kann, ich habe da natürlich kein Interesse dran." Auf Nachfragen der Vorsitzenden Richterin sagte der Mann, seine Eltern hätten sich getrennt, als er 14 oder 15 Jahre alt gewesen sei. Das Verhältnis zu beiden Eltern und Schwestern sei gut.
Attentäter von Halle: Hatte keine Freunde, war in keinem Verein
Seine Lieblingsfach in der Schule sei Biologie gewesen, Englisch seine Schwäche, sagte Stephan Balliet. Gute Freunde habe er nicht gehabt, er sei auch in keinem Verein gewesen. Er habe vor allem Interesse am Internet gehabt, weil man sich dort frei unterhalten könne. Nach dem Abitur habe er einen verkürzten Wehrdienst absolviert, sei sechs Monate Panzergrenadier in Niedersachsen gewesen. Er habe den Wehrdienst anstrengend und doof gefunden, es sei "keine richtige Armee" gewesen.
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Zum Studium sei er nach Magdeburg gegangen. Er habe es wegen einer Krankheit abgebrochen, habe danach keine Pläne mehr für die Zukunft gehabt und in den Tag hineingelebt. "Nach 2015 hab ich entschieden nichts mehr für diese Gesellschaft zu tun", sagte der 28-Jährige.
Der Angeklagte antwortete knapp auf die Fragen. Da er sich auch rassistisch äußerte, rügte ihn die Vorsitzende Richterin bei der Wortwahl und drohte ihm mit dem Ausschluss vom Verfahren.
Das Gerichtsverfahren gilt als eines der größten und bedeutendsten in der Geschichte Sachsen-Anhalts: 13 Straftaten werden dem Angeklagten angelastet, darunter Mord und versuchter Mord. 43 Nebenkläger ließ das Gericht vor Prozessbeginn zu und benannte insgesamt 147 Zeugen. Die Anklage der Bundesanwaltschaft umfasst insgesamt 121 Seiten. Das Gericht hat für das Verfahren zunächst 18 Verhandlungstage bis Mitte Oktober angesetzt.